(djd) Auch bei der besten Planung und Baubegleitung können nach dem Einzug in den Neubau Mängel auftreten, die zum Zeitpunkt der Abnahme noch nicht erkennbar waren. Für diesen Fall sollte der Bauherr einerseits gewappnet sein, zum anderen kann er aber selbst dafür sorgen, dass gewisse Mängel erst gar nicht entstehen. Hier sind drei Tipps für Bauherren:

- Gewährleistungsfrist von mindestens fünf Jahren vereinbaren

"Im Bauvertrag sollte der Bauherr auf eine Gewährleistungsfrist von mindestens fünf Jahren bestehen", erklärt Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. Diese Gewährleistung stehe dem Bauherrn auch gesetzlich zu und begründe seinen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Problematisch werde es, wenn das Bauunternehmen in der Zwischenzeit Insolvenz anmelden musste. "Für diesen Fall sollte der Bauherr unbedingt eine Bürgschaft zur Absicherung der Gewährleistungsansprüche mit in den Vertrag einbeziehen, damit er auch dann abgesichert ist und die Kosten nicht selbst tragen muss", rät Haas.

- Gegen Ende der Gewährleistungsfrist Räume gründlich inspizieren

In jedem Fall sollte man gegen Ende der Gewährleistungsfrist noch einmal besonders sorgfältig alle Räume des Hauses abgehen und auch Fassade und Keller begutachten. "Das ganze Haus sollte auf eventuelle Mängel durchsucht werden. Etwaige Mängel müssten sofort angezeigt und genau beschrieben werden", so Haas. Der Bauherr sollte Beweisfotos machen und die Mängel nicht selbst ausbessern: "Wer selbst Hand anlegt, vernichtet Beweismaterial, nimmt dem Handwerker die Möglichkeit der Nachbesserung und muss am Ende die Kosten für die Ausbesserung bezahlen." Unter www.finanzierungsschutz.de gibt es viele weitere Tipps zu jeder Phase auf dem Weg in die eigenen vier Wände.

- Schäden durch Feuchtigkeit im Neubau vermeiden

Schäden aufgrund von Feuchtigkeit sind die am häufigsten vorkommenden Bauschäden und nicht immer auf eine mangelhafte Ausführung zurückzuführen. Auch wenn die Ausführung fehlerfrei erfolgte, können Schäden aufgrund unsachgemäßen Verhaltens durch den Bauherrn verursacht werden. Gerade Neubauten brauchen einige Monate, bis die Baufeuchte völlig ausgetrocknet ist. Wer nicht sofort einzieht, senkt das Schimmelrisiko, da aufgrund der Bewohner weitere Feuchtigkeit hinzukommt. Nassräume wie Badezimmer oder Küche werden besonders feucht. Diese Räume sollte man nach Benutzung schnellstmöglich lüften, damit die Feuchte entweichen kann. Unbenutzte kühle Räume dürfen nicht durch warme und insbesondere feuchte Luft aus Nachbarräumen mitgeheizt werden. Wäsche sollte am besten im Freien oder in Zimmern mit Lüftung getrocknet werden.

Den Umzug sinnvoll planen

Vor dem Einzug steht der Umzug, ihn sollte man schon etwa einen Monat vor dem Termin gut planen. So sollte man beispielsweise Zeit für Genehmigungen einkalkulieren, die für den Umzug notwendig sind. Das Ab- und Anmelden bei den entsprechenden Behörden gehört ebenso zur Planung wie das Herumtelefonieren bei Freunden, um sie für den Umzug als Helfer zu organisieren. Das richtige Umzugsunternehmen oder zumindest die Transporter und Kartons müssen bestellt werden. Ein Umzug bietet vor allem aber auch die perfekte Möglichkeit, den Hausrat zu sortieren und eventuell auszumisten. Mehr Informationen zum Thema Umzug hat beispielsweise die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. unter www.finanzierungsschutz.de.