Essen, 20. Juni 2011

Am 17. Juni hat der Kooperationsrat der MDK-Gemeinschaft in der „Hamburger Erklärung“ seine Position zu Plänen aus der Regierungskoalition, im Rahmen der nächsten Pflegereform grundlegende Veränderungen am Grundkonstrukt des MDK vorzunehmen, beschlossen. Demnach soll der MDK als organisatorisch eigenständige und selbstverwaltete Arbeitsgemeinschaft der sozialen Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung erhalten bleiben.

Hier die „Hamburger Erklärung“ im Wortlaut:

„Der Kooperationsrat der MDK-Gemeinschaft – bestehend aus den Vorsitzenden der MDK-Verwaltungsräte, dem Verwaltungsrat des MDS sowie den Geschäftsführern  und  Leitenden Ärzten der MDK-Gemeinschaft – hat sich anlässlich seiner Sitzung am 17. Juni 2011 in Hamburg mit den Vorstellungen zu einer Reform der Pflegeversicherung befasst. Zu aktuell anstehenden Fragen gibt er folgende Erklärung ab:

Die Medizinischen Dienste sind seit Einführung der Pflegeversicherung maßgeblich an ihrer Gestaltung beteiligt.

  • Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 haben die MDK über 20 Mio. Pflegebegutachtungen durchgeführt, in den letzten Jahren mit steigender Tendenz. Allein im Jahr 2010 hat der MDK 1,5 Mio. Antragsteller begutachtet und eine Empfehlung zur Pflegeeinstufung abgegeben. Damit erfüllen die MDK ihren Auftrag  im Rahmen einer objektiven und qualitätsgesicherten Leistungsgewährung.
  • Seit 1997 führen die MDK Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen durch. Bis zum Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PflWG)  haben die MDK bereits 37.000 Prüfungen durchgeführt. Mit dem PflWG wurde ein neuer Schub in der Qualität der Pflege ausgelöst. In knapp 2 ½ Jahren haben die MDK fast 25.000 Qualitätsprüfungen durchgeführt. Durch fachkompetente Prüfungen und Beratungen leistet der MDK seinen Beitrag zum Schutz der Pflegebedürftigen und zur Verbesserung der Pflegequalität.

Diese Erfahrungen der MDK-Gemeinschaft sollten für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung genutzt werden.

Das Grundkonstrukt des MDK als organisatorisch eigenständige und selbstverwaltete Arbeitsgemeinschaft, die in das System der Sozialen Pflege- und Krankenversicherung eingebettet ist, hat sich bewährt. Es stellt die fachlich unabhängige Begutachtung und Prüfung auch in der Zukunft sicher. Die MDK-Gemeinschaft ist frei von Einflussnahmen der Leistungserbringer, der Pflegekassen und der Politik. Sie orientiert sich ausschließlich an der qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Pläne aus der Regierungskoalition, grundlegende Veränderungen am Grundkonstrukt des MDK vorzunehmen, lehnt der Kooperationsrat deshalb entschieden ab.“