Die Tagespflege ist eine Einrichtung, die pflegebedürftige Menschen aufnimmt, die Hilfe bei ihren täglichen Bedürfnissen benötigen. Meist ist diese Pflegebedürftigkeit alters- oder krankheitsbedingt. Bei der Tagespflege verbringt eine pflegebedürftige Person tagsüber Zeit in einer Einrichtung, wo sie in einer Gruppe betreut wird. Meist werden verschiedene Aktivitäten wie Kochen, Gedächtnistraining oder Spiele angeboten. Das Personal kümmert sich auch um die Verabreichung von Medikamenten oder hilft beim Toilettengang und anderen pflegerischen Tätigkeiten. Auch Mahlzeiten wie Frühstück oder Mittagessen werden in der Tagespflege angeboten. In der Tagespflege werden die alten und kranken Menschen von Pflege- und Betreuungskräften betreut. Die Besuchsdauer beträgt in der Regel acht Stunden und findet überwiegend unter der Woche statt. Am Wochenende bieten die meisten Tagespflegeeinrichtungen keine Betreuung an. Im Gegensatz zur Nachtpflege verlässt der Pflegebedürftige die Einrichtung spätestens am Abend.

Definition Tagespflege nach SGB XI

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Zur teilstationären Pflege gehört auch die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Tagespflegeeinrichtung und zurück.

Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Leistungsbeträge nach Satz 2 die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung sowie die Aufwendungen für die in der Einrichtung erforderlichen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Der Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst je Kalendermonat

1. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 insgesamt bis zu 724 Euro
2. für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3 insgesamt bis zu 1 363 Euro
3. bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4 insgesamt bis zu 1.693 Euro
4. bei Pflegebedürftigen des Pflegegrades 5 insgesamt bis zu 2.095 Euro.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tagespflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

Welche Angebote gibt es in der Tagespflege?

Das Angebot in der Tagespflege ist breit gefächert und kann je nach Einrichtung und Gruppengröße variieren. Auch wenn der Begriff es suggeriert, ist eine Pflege nicht zwingend erforderlich. Oft wird auch von einem Tagestreff gesprochen. Vor allem dann, wenn man die zu betreuenden Personen behutsam an diese Betreuungsform heranführen möchte. Da die Besucher der Tagespflege oft einen Großteil des Tages in der Tagespflege verbringen, sind die Mahlzeiten ein fester Bestandteil. Des Weiteren wird in der Tagespflege für Abwechslung gesorgt, dies geschieht durch verschiedene Aktivitäten, dazu gehören zum Beispiel Basteln, Vorlesen, Singen oder Gespräche. Einige Tagespflegeeinrichtungen haben feste Besuchszeiten, andere können etwas flexiblere Zeiten über den Tag verteilt anbieten. Allen Tagespflegeeinrichtungen gemeinsam ist jedoch, dass die Besucher abends die Tagespflegeeinrichtung verlassen und zu Hause übernachten müssen. Für die alten Menschen ist es in der Regel ein großes Vergnügen, gemeinsam in einer großen Runde zu essen. Nicht nur, dass viele alte Menschen mit zunehmendem Alter aufhören, sich gut zu ernähren, gerade das Essen in der Gruppe fällt oft weg. Auch bei höherem Pflegebedarf sind die Besucher der Tagespflege gut versorgt, denn das eingesetzte Personal ist auch dafür ausgebildet und kann in jeder Situation pflegerisch unterstützen. Zum Beispiel beim Toilettengang, bei der Inkontinenzversorgung, beim Essen und bei der notwendigen Körperpflege. Zum persönlichen Wohlbefinden trägt auch ein Programm bei, das den Tagesablauf ausfüllt. Manchmal bieten Tagespflegeeinrichtungen auch Ausflüge in die nähere Umgebung an, z.B. auf den Wochenmarkt. Viele Tagespflegeeinrichtungen verfügen über einen eigenen Fahrdienst, der die Besucher von zu Hause abholt und wieder nach Hause bringt.

Was kostet Tagespflege?

Die Kosten sind immer ein wichtiges Thema in der Pflege, denn natürlich ist es neben dem Wunsch, eine Tagespflege in Anspruch zu nehmen, auch eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, für welche Form der Entlastung oder Betreuung man sich entscheidet.

Glücklicherweise gibt es für die Tagespflege einen eigenen Topf, der nichts mit anderen Leistungen zu tun hat. Wer Tagespflege in Anspruch nehmen möchte, muss nicht befürchten, dass z.B. das Pflegegeld gekürzt wird oder nicht mehr genügend Pflegesachleistungen für den Pflegedienst übrig bleiben.
Auch andere Leistungen bleiben in voller Höhe erhalten - zum Beispiel der Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege.

Die durchschnittlichen Kosten für eine Tagespflege liegen bei ca. 60,- bis 90,- Euro pro Tag.
Die Kosten variieren je nach Tagespflegeeinrichtung und Angebot. Einige Anbieter bieten einen Hol- und Bringdienst an, andere berechnen diesen separat.

Die Pflegekasse bezuschusst die Tagespflege im Gegenzug mit folgenden Beträgen

Welchen Zuschuss bekommt man für Tagespflege?

Pflegegrad 1 125,- Euro über Entlastungsbetrag möglich
Pflegegrad 2 724,- € im Monat
Pflegegrad 3 1.363,- € im Monat
Pflegegrad 4 1.693,- € im Monat
Pflegegrad 5 2.095,- € im Monat

Wer keine Pflegestufe hat, muss nicht leer ausgehen. Lediglich der Topf für die Tagespflege wird nicht berücksichtigt. Bei Pflegegrad 1 kann weiterhin der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich in Anspruch genommen werden. Da viele Menschen, insbesondere im Pflegegrad 1, den Entlastungsbetrag nicht in Anspruch nehmen und sich dieser monatlich aufsummiert, kann hier für Entlastung gesorgt werden.

Aus dem Topf der Tagespflege werden nur die Kosten für Betreuung und Pflege übernommen. Nicht berücksichtigt werden die anfallenden Kosten für die Verpflegung und den so genannten Unterhalt der Einrichtung. Diese Posten stellen immer den Eigenanteil in der Tagespflege dar und liegen im Durchschnitt bei 20,- bis 30,- Euro pro Tag in der Tagespflege.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können zur Finanzierung dieses Eigenanteils auch den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € verwenden. Da die Leistungen der Pflegekasse für die Tagespflege keinen Einfluss auf die Zahlung von Pflegegeld oder Sachleistungen im jeweiligen Pflegegrad haben, kann z.B. auch das Pflegegeld zur Finanzierung des Eigenanteils verwendet werden.