Essen, 13. April 2011

„Der vom Bundesrechnungshof veröffentlichte Prüfbericht zeigt nachdrücklich, wie notwendig die Prüfungen der Medizinischen Dienste in deutschen Krankenhäusern sind! Hier fehlt es an Anreizen für die Krankenhäuser, korrekt zu kodieren“, sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS).

„Über 40% der vom MDK geprüften Krankenhausabrechnungen sind fehlerhaft. Je geprüftem Fall können die Krankenkassen im Durchschnitt mehr als 700 € vom Krankenhaus zurückfordern. Heute ist die Konsequenz lediglich, dass nicht gerechtfertigte Rechnungsbeträge zurück zu zahlen sind. Die dauerhaft hohen Beanstandungsquoten zeigen, dass die Lernkurve bestimmter Krankenhäuser zu gering ausgeprägt ist.

Will man Fehlbelegung und das so genannte Upcoding wirksam einschränken, muss man eine zusätzliche Sanktion einführen. Dazu müsste zumindest die so genannte Aufwandspauschale von 300 € bei nachgewiesenen Abrechnungsmängeln auch von den Krankenhäusern an die Krankenkassen entrichtet werden. Die bisherige Regelung, dass nur die Kassen an die Krankenhäuser eine Aufwandspauschale zahlen müssen, wenn sich der Verdacht auf Fehlabrechnung nicht bestätigt hat, begünstigt einseitig die Krankenhäuser“, betonte Pick.

Hintergrund:
Im Auftrag der Krankenkassen prüfen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) Krankenhausfälle von gesetzlich Versicherten. Rund 10 Prozent aller Krankenhausabrechnungen wurden im Jahr 2009 von den Gutachterinnen und Gutachtern unter die Lupe genommen, das sind  2,3 Mio. Abrechnungsprüfungen (incl. Widerspruchsgutachten). Für das Jahr 2009 wurde ein Rückforderungspotenzial für die Krankenkassen ermittelt, das je nach Bundesland im Durchschnitt zwischen 734 € und 937 € pro geprüftem Fall liegt. Hierin sind auch jene Fälle enthalten, die nicht beanstandet wurden oder die zugunsten des Krankenhauses korrigiert worden sind. Auf der Grundlage der von den MDK durchgeführten Prüfungen ergibt sich im Jahr 2009 ein Rückforderungspotenzial für die GKV von mindestens 1 Mrd. €.

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.