(djd) In städtischen Regionen sind einzelne Baugrundstücke rar. Größere Flächen hingegen befinden sich oft in der Hand von Bauträgern. Doch nicht jeder Immobilieninteressent möchte sich in deren Hände begeben. Eine Alternative ist die Baugemeinschaft, also ein Zusammenschluss mehrerer privater Bauherren. In der Regel verbindet sie das Ziel, Wohnungen oder Mehrfamilienhäuser zur Eigennutzung oder zur Vermietung gemeinsam zu errichten oder Bestandsobjekte gemeinsam umzubauen. Doch wie bei allen Arten der Schaffung von Wohneigentum, hat auch die Baugemeinschaft Vorteile und Risiken.

Eigene Wünsche von Anfang an einbringen

"Im Unterschied zum Bauträger kann man in der Baugemeinschaft von Anfang an eigene Wünsche einbringen", erläutert Rechtsanwalt Christian Specht, Vertrauensanwalt beim Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Mehr Infos und die Adressen unabhängiger Vertrauensanwälte und Bauherrenberater gibt es unter www.bsb-ev.de. Zudem profitiere man in der Regel durch die Größe des Projekts von günstigeren Konditionen im Vergleich zum Einzelobjekt. Auch die Gewinnmarge des Bauträgers kann man sich ersparen, wenn die Gewerke einzeln an Baufirmen vergeben werden. Zudem können die Beteiligten Einfluss auf die Zusammensetzung der Hausgemeinschaft nehmen - was beim Bauträgervertrag nicht möglich ist.

Diskussionsfähigkeit und Kompromissbereitschaft sind gefragt

"Damit die Wünsche Einzelner nicht mit den Vorstellungen anderer Mitbauherren kollidieren, erfordert die Baugemeinschaft ein hohes Maß an Diskussionsfähigkeit und Kompromissbereitschaft", sagt Specht. Mindestens sollte es einen Grundkonsens geben, wo, wie und in welcher Bauweise das Projekt durchgeführt werden soll. Auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller Beteiligten muss sichergestellt sein, damit nicht Einzelne zum Hemmschuh für das ganze Projekt werden. Denn rechtlich tritt die Baugemeinschaft in aller Regel als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) nach außen hin in Erscheinung. Und in dieser Gesellschaftsform haftet jeder einzelne Gesellschafter gesamtschuldnerisch, also unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten der gesamten Gruppe. Der unerwartete Ausfall eines Mitglieds kann also teuer werden. Nicht nur aus diesem Grund ist es wichtig, bereits im Vorfeld umfangreiche rechtliche Vereinbarungen zwischen den Mitgliedern zu treffen.

Architekt mit Baugemeinschaftserfahrung

Empfehlenswert ist ein Architekt mit Baugemeinschaftserfahrung, der die Planung von Anfang an begleitet. Sinnvoll kann auch ein Projektsteuerer sein, der als Mediator und Koordinator der Projektabwicklung Bauherrenaufgaben wahrnimmt. Das ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Gemeinsam bauen - wie geht es weiter?

Während der Bauphase ist eine Baugemeinschaft in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Doch wie ist die rechtliche Situation danach? "Es entsteht eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (WEG) mit den entsprechenden Rechten und Pflichten", erklärt Vertrauensanwalt Christian Specht von der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Zur WEG gehören zum Beispiel die Erstellung von Aufteilungsplänen, eine Gemeinschaftsordnung oder die Definition von Gemein- und Sondereigentum. Während sich die GbR nach Abschluss des Bauvorhabens auflöst, besteht die WEG fort. Mehr Infos und Ansprechpartner für die Beratung findet man unter www.bsb-ev.de.