(dtd) Im Notfall kann er Leben retten: Der Verbandskasten ist eines der wichtigsten Utensilien, die im Auto mitgeführt werden müssen. Um zu garantieren, dass er im Ernstfall auch wirklich einsetzbar ist, sollte man jedoch mal einen Blick darauf werfen - und unter anderem prüfen, ob er noch den Anforderungen entspricht.

Was genau an Erste-Hilfe-Material in den Autos mitgeführt werden muss, wird im Paragraph 35 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt. Dort heißt es: Alle Fahrzeuge mit weniger als 22 Fahrgastplätzen haben einen Verbandskasten mitzuführen. Wer noch mehr Menschen transportieren kann, braucht zwei. Wer ohne einen Erste-Hilfe-Kasten erwischt wird, riskiert ein Verwarnungsgeld von fünf Euro. Passiert ein Autobesitzer die Hauptuntersuchung ohne den Verbandskasten, wird dies als geringer Mangel notiert.

Es gibt zwar keine gesetzlichen Vorschriften über den Inhalt der Kästen. Dennoch sollte man selbst dafür sorgen, dass er nicht nur komplett ist, sondern auch so vielen Anforderungen wie möglich entspricht. Seit Anfang 2015 werden zwar nur noch Erste-Hilfe-Kästen nach der DIN-Norm vom Stand 2014 verkauft. Allerdings liegen manche schon seit Jahrzehnten in den Autos - völlig vergessen.

Exemplare, die nach 1989 hergestellt wurden, unterliegen dabei einem Verfallsdatum. Sobald dieses erreicht ist, muss der Inhalt des Helferkästchens erneuert und ausgetauscht werden. Erste-Hilfe-Kästen nach dem aktuellen DIN-Stand 2014 beinhalten zum Beispiel ein 14-teiliges Fertigpflasterset, ein Verbandpäckchen K und zwei Feuchttücher zur Hautreinigung. Nicht mehr für medizinisch notwendig erachtet wurden bei der letzten DIN-Reform das Verbandpäckchen K, das Verbandtuch BR sowie die vier Stück Wundschnellverbände nach DIN 13019-E 10 x 6.

Obwohl nicht vorgeschrieben, empfiehlt es sich doch, den Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens mit den aktuellen DIN-Vorschriften abzugleichen. Wer wissen möchte, was in den modernsten Versionen zu finden sein sollte, findet die Infos darüber auf der Website des ADAC.