MDS: Zahl der MDK-Pflegebegutachtungen 2008 deutlich gestiegen – Jeder dritte zuhause gepflegte Pflegebedürftige hat Anspruch auf Zusatzleistungen für Demenzkranke

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) haben im Jahr 2008 bundesweit etwa 190.000 Begutachtungen mehr durchgeführt als noch im Jahr 2007. Damit stieg die Zahl der Begutachtungen um 15 Prozent von 1,23 Mio. (2007) auf 1,42 Mio. Begutachtungen (2008). Diese Ergebnisse gehen aus der aktuellen MDK-Begutachtungsstatistik hervor, die der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) veröffentlicht hat.

"Die deutliche Steigerung der Zahl der Begutachtungen zeigt, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wirkt und mehr Menschen einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen", sagte hierzu Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. "Die Zahlen zeigen außerdem, dass die Medizinischen Dienste ihre Begutachtungstätigkeit ausgebaut haben."

Jeder dritte zuhause gepflegte Pflegebedürftige hat Anspruch auf Zusatzleistungen für Demenzkranke
Pflegebedürftige mit einer dementiellen oder gerontopsychiatrischen Erkrankung, die zuhause gepflegt werden, können seit dem 1. Juli 2008 verbesserte zusätzliche Leistungen erhalten. Erstmals kommen die zusätzlichen Leistungen auch Personen zu Gute, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I erfüllen. Aufgrund der MDK-Begutachtung im zweiten Halbjahr 2008 hat jeder dritte zuhause gepflegte Pflegebedürftige Anspruch auf diese Leistungen.

Der Anteil dieser Personengruppe steigt von 25 Prozent in der Pflegestufe I auf 54 Prozent in der Pflegestufe III. Von den Antragstellern auf ambulante Pflegeleistungen, die nicht die Voraussetzungen für die Pflegestufe I erfüllen ("Pflegestufe 0"), haben immerhin 13 Prozent einen "erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf" und deshalb Anspruch auf diese Zusatzleistungen.

Jeder zweite Pflegeheim-Bewohner hat einen erhöhten allgemeinen Betreuungsbedarf
Auch die Bewohner von Pflegeheimen erhalten verbesserte Leistungen: Für je 25 Demenzkranke kann es eine zusätzliche Assistenzkraft geben. Nach den Auswertungen der MDK hat etwa die Hälfte (49 Prozent) der Heimbewohner einen erhöhten allgemeinen Betreuungsbedarf und damit Anspruch auf die Betreuungsassistenz.

Insgesamt haben die Medizinischen Dienste im zweiten Halbjahr 2008 bei rund 194.500 Versicherten, die einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, einen "erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf" festgestellt.

Zum Hintergrund:
Mit den zusätzlichen Betreuungsleistungen im ambulanten Bereich sollen insbesondere die Pflegenden entlastet werden; die Pflegebedürftigen selbst sollen von aktivierenden und qualitätsgesicherten Betreuungsangeboten profitieren. Die Leistungen werden deshalb nicht als Geldleistungen ausgezahlt, sondern die Versicherten können damit qualitätsgesicherte niedrigschwellige Angebote nutzen und mit der Pflegekasse abrechnen oder Tages-, Nacht- bzw. Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.

Der MDK empfiehlt in seinem Gutachten, ob Pflegebedürftige den Grundbetrag von 100 Euro pro Monat oder den erhöhten Betreuungsbetrag von 200 Euro monatlich bekommen. Darüber hinaus erhalten diese Leistungen auch Pflegebedürftige, die bereits vor dem 1. Juli den zusätzlichen Betreuungsbetrag von 460 Euro jährlich in Anspruch genommen haben, und jene, denen die Pflegekasse die Leistung aufgrund einer Übergangsregelung gewährt.