Bonn. Tausende von alten Menschen erleben in Deutschland täglich Gewalt in der Pflege. „Der Kampf gegen diese Missstände wird nicht ausreichend geführt“, beklagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e. V. am Tag der Misshandlung älterer Menschen. Immer wieder wird von den verantwortlichen Stellen von „bedauernswerten Einzelfällen“ gesprochen, weil der gerichtswirksame Nachweis schwer zu erbringen ist und häufig Aussage gegen Aussage steht.

Gewalt und Misshandlung in der Pflege reichen von verbalen Ausfällen, grober Vernachlässigung und gesundheitsrelevanten Pflegemängeln bis hin zu körperlichen Übergriffen. Bei rund 20 % der Beratungsfälle, die von der BIVA bearbeitet werden, spielt Gewalt eine Rolle. Außerdem weisen die Prüfergebnisse der stationären Einrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) jedes Jahr erschreckende Zahlen aus. So entsprechen bei rund 107.000 Bewohnern von Heimen die behandlungspflegerischen Maßnahmen nicht den ärztlichen Anordnungen – mit unabsehbaren Folgen für die körperliche und seelische Situation der Betroffenen. Bei mehr als 5.000 Menschen, die durch freiheitsentziehende Maßnahmen ruhiggestellt werden, liegt keine Einwilligung oder Genehmigung dafür vor.

Die Politik müsse sich dringend verstärkt diesem Thema widmen und anerkennen, dass es sich nicht nur um Einzelfälle handelt, sondern dass ein systematisches Entgegenwirken zwingend nötig ist. Stegger kritisiert in dem Zusammenhang, dass viele Prüfberichte – auch die der Heimaufsichten – oftmals folgenlos bleiben. Der bloße Hinweis auf Missstände und eine Beratung der Einrichtung reichten nicht aus. „Es muss umgehend Abhilfe garantiert werden, damit Pflegebedürftige keinen Tag länger unter den kritisierten Zuständen leben müssen“, so Stegger.

Gewalt und Misshandlungen in der Pflege machen auch vor dem häuslichen Umfeld nicht halt. Hier dürfte es eine hohe Dunkelziffer geben. Deshalb drängt Stegger auf eine neutrale, bundesweite Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene mit juristisch und psychologisch ausgebildetem Personal, das im Notfall sofort eingreifen und in kritischen Situationen unmittelbar Abhilfe schaffen kann.

Quelle: www.biva.de