(djd) Die dunkle Jahreszeit ist für viele Menschen auch eine Phase des Innehaltens. Mehr als sonst beschäftigt man sich nun mit der eigenen Vergänglichkeit. Dabei dürfte einem immer wieder auch die Frage in den Sinn kommen, wie es wohl für die Familienangehörigen weitergeht, wenn man selbst nicht mehr ist. Nicht verdrängen sollte man dabei die Tatsache, dass ein Todesfall zunächst einmal hohe wirtschaftliche Belastungen für die Hinterbliebenen mit sich bringt. Denn Preissteigerungen haben in den letzten Jahren auch vor den Bestattungskosten nicht Halt gemacht. Eine Beerdigung kostet heute oft mehr als 5.000 Euro. Fällig werden beispielsweise die Gebühren der Gemeinde, die Kosten für das Grab, für den Blumenschmuck, die Trauerkleidung, den Grabstein und die Grabpflege. Die konkreten Ausgaben sind von Fall zu Fall unterschiedlich - und richten sich maßgeblich nach den individuellen Wünschen.

Bei Unfalltod gibt es das Doppelte des vereinbarten Sterbegeldes

Mit einer Sterbegeldversicherung kann man die Hinterbliebenen von den immensen Kosten einer Bestattung entlasten - schließlich wird bereits seit 2004 kein Sterbegeld mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Von der SONO Sterbegeld VVaG in Bottrop beispielsweise gibt es eine Sterbegeldvorsorge mit einer Mindestversicherungssumme von 500 Euro und einer Höchstversicherungssumme von 7.500 Euro. Bei einem Unfalltod vor Vollendung des 75. Lebensjahres kommt das Doppelte des Sterbegeldes zur Auszahlung. Der lebenslange Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit, bei Unfalltod entfällt die Wartezeit.
Die Aufnahme ist bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres möglich, es müssen einige Gesundheitsfragen beantwortet werden. Beim aktuellen Tarif beispielsweise werden bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren und einer Versicherungssumme von 5.000 Euro lediglich 9,30 Euro pro Monat fällig. Alle weiteren Informationen gibt es unter www.sonoag.de.

Komfortabel - Vorsorgevertrag mit einem Bestatter schließen

Die Versicherungsleistung wird nach dem Ableben an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Alternativ kann mit einem Bestatter der freien Wahl ein sogenannter Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann man bereits zu Lebzeiten die eigenen Vorstellungen von einem würdevollen letzten Weg umsetzen. Ein solcher Vorsorgevertrag bietet sich auch dann an, wenn es niemanden gibt, der sich um die Bestattung kümmern kann oder will.