(dtd) Im Winter leisten Autolichter Höchstarbeit. Allerdings sind viele Fahrer überfragt, wenn es darum geht, die richtige Beleuchtung in der richtigen Situation einzusetzen - ein Nichtwissen, dass zu Unfällen und hohen Bußgeldern führen kann.

Glücklicherweise ist es in unseren Breiten ja nicht ganz so schlimm wie in Skandinavien. Aber kurz sind die Tage im Winter dennoch. Dazu kommen Wettersituationen, die den Fahrer nicht nur bei Nebel kurz in den Blindflug versetzen können. Saubere und gut funktionierende Lichter am Auto sind in der dunklen Jahreszeit ein Muss.

Dessen sind sich die meisten Fahrer eigentlich schon bewusst. Beim richtigen Umgang mit den Beleuchtungselementen sieht es jedoch oft anders aus. Doch der falsche Umgang ist doppelt gefährlich: Er gefährdet die Autoinsassen und kann zu Bußgeldern bis zu 90 Euro plus einen Punkt in Flensburg führen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Autofahrer außerhalb einer Ortschaft bei erheblichen Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneefall oder Regen ohne Abblendlicht unterwegs ist und dadurch einen Unfall verursacht.

Die steigende Zahl an Beleuchtungsmöglichkeiten am Auto versetzt viele Fahrer in Unwissenheit. Zu den vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen wie Fernlicht, Abblendlicht, Nebelschlussleuchten, Standlicht und Blinker haben sich die optionalen Lichter in Form von Nebelscheinwerfer, seitliche Fahrrichtungsanzeiger, Seitenmarkierungsleuchten, Weitstrahler, Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer dazugesellt.

Nebelschlussleuchten sind seit dem Fahrzeugbaujahr 1991 Pflicht und sollen nur benutzt werden, wenn die Sichtweite im Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Nebelscheinwerfer dürfen nur zusammen mit dem Stand- oder Abblendlicht eingeschaltet werden. Wer missbräuchlich damit umgeht, riskiert Bußgelder zwischen 20 und 35 Euro. Das Abblendlicht sollte schon bei weniger schlechten Sichtverhältnissen sowie bei einer Tunnelfahrt zum Einsatz kommen. Fernlicht sollte nur außerhalb von Ortschaften eingesetzt werden und darf dabei nicht die anderen Verkehrsteilnehmer blenden.

Einfach ist der Umgang mit dem Tagfahrlicht. Es schaltet sich beim Starten automatisch ein und danach wieder aus. Und obwohl es immer mehr Blinkmuffel gibt, sollte man beim Gebrauch von Fahrtrichtungsanzeigern diszipliniert bleiben. Wer außerdem mit verdeckten oder verschmutzten Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug unterwegs ist und erwischt wird, muss 20 Euro zahlen.