(djd) Parkplätze sind nicht nur in den deutschen Innenstädten extrem knapp und entsprechend heiß begehrt. Zu jeder Zeit und überall wird auch die kleinste Lücke zum Parken genutzt. Dabei sollten Autofahrer unbedingt sichergehen, dass sie auch ordnungsgemäß parken. Immer mehr private Parkräume werden auf Wunsch der Eigentümer von Servicefirmen kontrolliert, um gegen Dauer- und Fremdparker vorzugehen. So soll es in Zukunft wieder mehr freie Parkplätze für die Kunden geben.

Fakten zur Bewirtschaftung privater Parkplätze

Bei der Bewirtschaftung ihrer privaten Flächen sind Eigentümer an die Einhaltung des gesetzlichen Rahmens gebunden. Sie können frei entscheiden, ob sie ihren Kunden Parkplätze kostenlos zur Verfügung stellen, Parkgebühren verlangen - oder Servicefirmen mit der Bewirtschaftung betrauen. Diese wiederum geben Regeln für die Nutzung des Parkplatzes vor, um den eigentlichen Nutzungszweck sicherzustellen. Verstöße wie die Überschreitung der Parkzeit oder eine nicht ausgelegte Parkscheibe werden mit einer Vertragsstrafe belegt. Entscheidend ist dabei, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Servicefirma für die Nutzung des Parkplatzes an der Einfahrt gut sichtbar auf den Flächen angebracht sind. Stellt der Autofahrer auf dem ausgezeichneten Parkplatz sein Fahrzeug ab, erkennt er die AGBs automatisch an und muss bei einem Verstoß mit einer Vertragsstrafe rechnen.

Parksünder werden nicht abgeschleppt

Park & Control (PAC) beispielsweise bietet Parkraumlösungen für Eigentümer und hat bereits langjährige Erfahrung im professionellen Parkraummanagement. "Private Betreiber von Parkplätzen sind oft hilflos, wenn ihre Parkplätze größtenteils von Fremdparkern blockiert werden. Mit Konzepten zur Parkraumbewirtschaftung kann es auf diesen Parkplätzen entspannter und komfortabler zugehen", betont Mathias Hornung, kaufmännischer Leiter des Serviceunternehmens. Den Supermärkten gehe es einzig und allein darum, dass keine Fremdfahrzeuge und Dauerparker die kostbaren Parkflächen blockieren. Die verfügbaren Parkplätze sollten allein für die Kunden zur Verfügung stehen, damit diese ihre Einkäufe bequem erledigen können. "Mit einer Höchstparkdauer und einer Parkscheibenregelung kann es gelingen, dass die wirklichen Kunden wieder auf den ausgewiesenen Stellen parken und ihren Einkäufen ohne Parkplatznot nachgehen können", so Hornung. Das Vorgehen der Mitarbeiter gegen Parksünder müsse dabei immer maßvoll sein, PAC etwa lasse grundsätzlich kein Fahrzeug abschleppen, auch bei "Notfällen" aller Art sei Kulanz selbstverständlich.