(djd) Naturkatastrophen nehmen weltweit zu. In Deutschland alarmieren vor allem Nachrichten von Überschwemmungsschäden nach starken Niederschlägen. Und längst sind davon nicht mehr nur Regionen in der Nähe von Flüssen und Seen betroffen. 2016 haben sich die Schäden durch Starkregen gegenüber dem Vorjahr verzehnfacht - das stellt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft (GDV) in seinem Naturkatastrophenreport fest. Auch Stürme und Unwetter wie etwa Xavier oder Herwart im Herbst 2017 verursachen jedes Jahr durch umgestürzte Bäume oder abgedeckte Dächer Schäden in Millionenhöhe.

Gegen alle Gefahren absichern

93 Prozent der Hausbesitzer sind überzeugt, dass sie gegen Naturgefahren aller Art versichert sind. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle GFK-Studie. "Vielen Eigentümern ist nicht bewusst, dass Überschwemmungsschäden an Gebäuden und Hausrat nicht in jedem Vertrag mitversichert sind, sondern nur, wenn ergänzend auch Elementargefahren eingeschlossen wurden", erklärt Peter Boecker von den DEVK Versicherungen. Der Leiter der Hauptabteilung Sach/HUK-Schaden rät, Policen genau zu überprüfen. Neben Hochwasserschäden deckt eine solche Elementarschaden-Zusatzversicherung auch Schäden ab, die durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen entstanden sind.

Der GFK-Studie zufolge sind 60 Prozent der Hausbesitzer - also knapp 11 Millionen Häuser in Deutschland - nicht ausreichend gegen Elementarschäden abgesichert. Starkregen, Hochwasser oder ein Rückstau in den Leitungen kann den finanziellen Ruin bedeuten. In Bayern beispielsweise bekommen Betroffene ab Juli 2019 keine staatliche Unterstützung mehr, wenn sie sich gegen die Naturgefahren hätten versichern können.

Schäden melden und dokumentieren

Wasser im Keller, Hageldellen im Auto, eingedrückte Fenster und abgeknickte Satellitenschüsseln: Unwetterschäden sollte man schnell seiner Versicherung melden - telefonisch, per E-Mail oder online. Es ist sinnvoll, Fotos oder Videoaufnahmen zu machen und die beschädigten Gegenstände aufzulisten. Im Zuge der Aufräumarbeiten sollte man zerstörte Sachen noch einige Zeit verwahren, damit ein Gutachter sie gegebenenfalls in Augenschein nehmen kann. Wichtig ist auch, dass Betroffene Folgeschäden soweit wie möglich vermeiden, also beispielsweise das kaputte Dachfenster mit einer provisorischen Plane abdecken.

Wer zahlt für die Schäden?

Wenn Unwetter Schäden an Wohnhäusern und Fahrzeugen verursachen, greifen verschiedene Versicherungen:

  • Die Hausratversicherung erstattet Schäden durch Sturm oder Blitzschlag an beweglichen Gütern wie Möbeln, Teppichen, technischen Geräten oder Kleidung.
  • Die Wohngebäudeversicherung springt ein, wenn Haus, Carport oder Gartenschuppen beschädigt sind.
  • Für Überschwemmungsschäden zahlen beide Versicherungen nur bei ergänzendem Elementarschutz. Das gilt auch, wenn Schmutzwasser aus der Kanalisation ins Haus drückt. Versicherer wie die DEVK bieten den Schutz automatisch an - Kunden können ihn jedoch auf Wunsch im Vertrag ausschließen. Infos gibt es unter www.devk.de.
  • Schäden am Auto, etwa durch Hagelkörner, reguliert die Kfz-Teilkaskoversicherung.