Für die Betreuung eines dementen Angehörigen darf man sechs Monate aussteigen

(djd/pt) Viele Bundesbürger wissen nicht, dass sie sich für die Pflege von Angehörigen unbezahlt freinehmen dürfen. Das geht aus einer aktuellen, vom Institut für Sozialmedizin der Charité in Berlin durchgeführten Umfrage hervor, an der sich 6.000 Krankenversicherte beteiligten.

Demnach kannten 55 Prozent der Befragten die sogenannte Pflegezeit nicht. Diese war mit der Pflegereform 2008 eingeführt worden. Sie gibt Arbeitnehmern, die etwa einen gebrechlichen Vater oder eine demente Großmutter betreuen, die Möglichkeit, hierfür bis zu sechs Monate aus dem Beruf auszusteigen und trotzdem weiter versichert zu bleiben.

Kaum jemand will ins Heim

79 Prozent der vom Institut für Sozialmedizin Befragten vertraten zudem die Auffassung, dass Familienangehörige im Falle eines Falles ihren Beitrag zur Pflege zu leisten hätten und sich darin von professionellen Kräften unterstützen lassen sollten. 77 Prozent wünschen sich ganz konkret, dass ihr Lebenspartner sie pflegt. Das Pflegeheim bleibt immer nur die Notlösung: Nur neun Prozent der Befragten können sich vorstellen, dort zu leben.

Die finanzielle Belastung mindern

Die häusliche Pflege eines Demenzkranken bedeutet allerdings für die Angehörigen nicht nur eine große psychische, sondern auch finanzielle Belastung. Ein beispielsweise an Alzheimer Erkrankter wird oft nicht in eine Pflegestufe für körperlich Pflegebedürftige eingestuft und erhält damit keine entsprechenden typischen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, sondern lediglich eine Leistung für den Betreuungsaufwand von 100 bis maximal 200 Euro monatlich gezahlt.

Mit einer privaten Zusatzversicherung wie beispielsweise dem "Demenz-Geld" der Ergo Direkt Versicherungen kann man sich gegen die finanziellen Folgen einer Demenzerkrankung privat absichern. Susanne Besold ist Expertin für Zusatzversicherungen bei dem Direktversicherer: "Wir zahlen das Demenz-Geld, sobald ein Facharzt, also ein Neurologe oder Psychiater, bei dem Versicherten mindestens eine mittelschwere Demenz festgestellt hat."