wellcare
Straße: Remigiusstraße 14
Plz/Ort: 41747 Viersen - Stadtmitte
Mobil: 0151 - 62604446
Web: www.wellcare-helfer.de
Einsatzgebiet: ca. 20 KM
| Leistungsform: | Einzelbetreuung (Häuslichkeit), Entlastung im Alltag durch individuelle Hilfen |
| Zielgruppen: |
alle Zielgruppen, |
| Altergruppe: | |
| Regionale Verfügbarkeit: | |
| Preis: | 39.50€ |
wellcare – Alltagsbegleitung und Unterstützung im Alltag in Viersen und Umgebung
wellcare ist ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag. Wir begleiten pflegebedürftige Menschen grundsätzlich altersunabhängig und unterstützen sie dabei, möglichst selbstständig und gut organisiert im vertrauten Zuhause und im persönlichen Alltag leben zu können.
Unsere Unterstützung richtet sich immer nach dem individuellen Bedarf. Dazu gehören beispielsweise:
• Begleitung beim Einkaufen und Unterstützung bei alltäglichen Besorgungen
• Begleitung zu Arzt-, Therapie- und Behördenterminen
• Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt
• gemeinsame Freizeitgestaltung, Spaziergänge, Gespräche und soziale Aktivitäten
• Hilfe beim Sortieren und Verstehen von Briefen, Formularen und alltäglichen Unterlagen
• Unterstützung bei einfachen organisatorischen Angelegenheiten im Alltag
• Hilfestellung bei der Nutzung von Smartphone, Tablet, Fernseher und anderer Alltagstechnik
• leichte unterstützende Tätigkeiten rund um Haus, Balkon oder Garten, soweit diese dem Alltag dienen und keine Facharbeiten darstellen
• Unterstützung bei der alltäglichen Versorgung von Haustieren, beispielsweise Füttern oder gemeinsame kurze Wege
• individuelle Begleitung bei persönlichen Vorhaben und Erledigungen
• Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar nahestehender Personen
Dabei stehen Verlässlichkeit, Respekt, persönliche Zuwendung und eine Unterstützung auf Augenhöhe für uns im Mittelpunkt. Wir übernehmen keine medizinische Behandlungspflege oder körperbezogene Grundpflege.
Je nach persönlichen Voraussetzungen können unsere Leistungen über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI, den Umwandlungsanspruch nach §45a Abs. 4 SGB XI oder im Rahmen der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI genutzt werden. Auch private Leistungen für Selbstzahler können vereinbart werden. Der Entlastungsbetrag nach §45b beträgt derzeit bis zu 131 Euro monatlich.
Wir sind in Viersen und Umgebung tätig. Ob und in welchem Umfang wir aktuell neue Klientinnen und Klienten aufnehmen können, klären wir gerne persönlich.