RENAFAN ServiceLeben LudwigPark

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Web: www.renafan.de

Bewohner: ~ 81
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 23.03.2024 - 16:40

Beschreibung

Stationäre Pflege kommt infrage, wenn die pflegerische Situation zu Hause nicht mehr ausreichend Sicherheit gewährleistet. Unsere Pflegeheime bieten spezialisierte Wohngruppen für Menschen mit Demenz und die klassische geriatrische Pflege, die sich mit der Milderung typischer Altersbeschwerden befasst. Unsere Versorgungen bauen auf dem Bezugspflegekonzept auf: Vertraute Pflegekräfte kümmern sich um Sie. Wir nehmen uns Zeit für alle Ihre Belange und achten Ihren persönlichen Lebensrhythmus.

(030) 4381900zurück zur HauptseiteStationäre Pflege LeistungenUnsere PflegequalitätStandorteKarriereKontaktDownloadsAktuellesGlossar schließen Suche Die optimale Pflege finden Geschäftsbereich Alle LeistungsbereicheAmbulante PflegeStationäre PflegeBetreutes WohnenIntensivpflegeTagespflegeAssistenz & BeförderungZentrale VerwaltungPartnerunternehmen Den optimalen JOB FINDEN BreadcrumbRENAFAN.DELeistungenStationäre Pflege Stationäre PflegeStationäre Pflege kommt infrage, wenn die pflegerische Situation zu Hause nicht mehr ausreichend Sicherheit gewährleistet. Unsere Pflegeheime bieten spezialisierte Wohngruppen für Menschen mit Demenz und die klassische geriatrische Pflege, die sich mit der Milderung typischer Altersbeschwerden befasst. Unsere Versorgungen bauen auf dem Bezugspflegekonzept auf: Vertraute Pflegekräfte kümmern sich um Sie. Wir nehmen uns Zeit für alle Ihre Belange und achten Ihren persönlichen Lebensrhythmus. Das heißt: Keine standardisierten Zeiten, statt dessen individuelle Abläufe, wo immer es möglich ist.

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In der stationären Pflege arbeitest du immer im Team. Du kannst dich auf deine KollegInnen verlassen. Bei RENAFAN gibt es verlässliche Dienstpläne, einzigartige Vorteile, die du persönlich auf dich zuschneiden kannst und kostenlose Fort- und Weiterbildungen. Schau dich auf unserer Karriereseite um und entdecke einen richtig spannenden Arbeitgeber!

Die Kosten der Unterbringung in einem Pflegeheim zahlt zu einem Teil die Pflegekasse, zum anderen Teil der Pflegebedürftige selbst (Eigenanteil). Der Pflegebedarf wird durch den MDK festgestellt. Pflegebedürftigkeit wird mit dem Pflegegrad ausgedrückt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Beiträge aus der Pflegekasse für die Pflegeleistung. Unterbringung und Essen zahlt der Pflegebedürftige selbst.

Früher war es so, dass die Pflege auch für den Betroffenen selbst immer teurer wurde, je höher der Pflegebedarf war.Mit dem PSG II hat sich für die Pflegebedürftigen auch in der stationären Pflege einiges verbessert. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil schafft dauerhaftKlarheit über die Höhe der Kosten, die der Pflegebedürftige zu zahlen hat:Die Kosten bleiben unabhängig vom Pflegebedarf über alle Pflegegrade stabil.

„Essen gegen das Vergessen“ – Angebot der RENAFAN Akademie: Demenz-Schulung mit Live-Cooking!

n-tv testet Beliebtheit, Vertrauen, Weiterempfehlung von Unternehmen: Ambulante Versorgungsformen gewinnen bundesweit 28.03.2018Erfolg im Kampf gegen MRSAAnti-Virulenz-Therapie macht Hoffnung im Kampf gegen MSRA.

Reichen Rente und Ersparnisse nicht aus, um im Pflegefall die Kosten für die Heimunterbringung zu decken, unterstützt der Sozialhilfeträger mit der „Hilfe zur Pflege“. Sie garantiert den im Grundgesetz verankerten Schutz der Menschenwürde, d. h. menschenwürdige pflegerische Versorgung und Unterbringung, auch wenn die Kosten dafür nicht selbst bestritten werden können. Als Faustregel gilt: Ab Pflegegrad 2 trägt die „Hilfe zur Pflege“ alle notwendigen und verhältnismäßigen Kosten für die Heimunterbringung, also auch Kosten für Unterkunft, Essen und Investbeitrag - die Posten, die sonst als Eigenanteil von den Pflegebedürftigen selbst finanziert werden müssten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Sobald dieser da ist, kann Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Wir beraten Sie gern, welche Dokumente Sie zur Beantragung der „Hilfe zur Pflege“ bereitstellen müssen!

So prüft der Sozialhilfeträger: Das Sozialamt prüft zunächst die Vermögens- und Einkommensverhältnisse.Das Einkommen (Rente) des Pflegebedürftigen muss bis auf ein Taschengeld voll in Finanzierung einfließen, für das Vermögen gilt ein Schonbetrag von 5000 €. Größere Schenkungen werden ebenfalls geprüft und ggf. rückabgewickelt, wenn sie in den vergangenen zehn Jahren vollzogen wurden. Das gilt auch für Wohneigentum. Sowohl Ehegatten als auch Kinder ersten Grades sind unterhaltspflichtig. Überschreiten hier Einkommen und Vermögen einen bestimmten Betrag (Selbstbehalt), werden die verbleibenden Mittel für die Finanzierung der Pflege herangezogen. Selbstbewohntes Wohneigentum zählt in diesem Fall nicht als Vermögen. Weitere Informationen gibt es hier: www.wegweiser-demenz.de

Informationen über die Pflegeeinrichtung

  • Werden die Mahlzeiten in der Einrichtung zubereitet?
  • Spezielle Kostformen sind nach Absprache möglich (z.B. vegetarisch, ohne Schweinefleisch)?
  • Diätkost (z.B. Diabetiker- oder Reduktionskost)
  • Zwischenmahlzeiten (z.B. Joghurt, Obst) zur freien Verfügung
  • Getränke (kalt/heiß) zur freien Verfügung
  • Einnahme von Mahlzeiten ist auf Wunsch im eigenen Zimmer möglich
  • Zubereitung eigener Mahlzeiten möglich
  • Gemeinschaftliches Mittagessen möglich
  • Besteht die Möglichkeit, eigene Möbel mitzubringen?
  • Können die Bewohner eigene Haustiere halten?

  • Wäscheversorgung (insbesondere Kleidung)
  • Reinigung der Zimmer
  • Hausmeisterservice
  • Soziale Betreuung
  • Weitere Informationen zur Einrichtung

  • Ist ein Telefonanschluss in den Bewohnerzimmern vorhanden?
  • Ist ein TV- bzw. Kabelanschluss in den Bewohnerzimmern vorhanden?
  • Ist ein Internetzugang in den Bewohnerzimmern vorhanden?
  • Sind einrichtungseigene Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien vorhanden?
  • Sind alle Wohn- und Gemeinschaftsflächen in der Einrichtung barrierefrei zugänglich?

  • Blinde und sehbehinderte Menschen
  • Pflegebedürftige in jungem Alter
  • Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten
  • Menschen im Wachkoma
  • Menschen mit Schwerstbehinderung
  • Beatmungspflichtige Bewohner
  • Menschen mit Suchterkrankungen
  • Andere Bewohnergruppen

  • Gibt es die Möglichkeit der Teilnahme an Mahlzeiten vor dem Einzug?
  • Gibt es die Möglichkeit der Teilnahme an Gruppenaktivitäten vor dem Einzug?
  • Gibt es die Möglichkeiten des Probewohnens?
  • Weitere Informationen zum Kennenlernen der Einrichtung

  • Räumlichkeiten zur Ausübung religiöser Aktivitäten
  • Regelmäßiger Besuch eines Seelsorgers
  • Weitere spirituelle Angebote

  • Gerontopsychiatrische Pflege
  • Palliativ- und Hospizpflege
  • Abgeschlossene Kooperatonsvereinbarungen nach § 119b SGB V mit Ärzten und Fachärzten
  • Kooperationen mit Zahnärzten
  • Abgeschlossene Kooperationsvereinbarungen nach §119b SGB V mit Zahnärzten
  • Kooperationen mit Apotheken

  • Besteht für alle gesetzlich versicherten Bewohnerinnen und Bewohner ein Beratungsangebot zur gesundheitlichen Versorgungsplanung nach § 132g SGB V durch einen weitergebildeten Berater?

Besondere Leistungen

  • Vollstationäre Pflege
  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort