Pflegeheim für blinde und sehbehinderte Senioren

Straße: Wiesenweg 58
Plz/Ort: 03130 Spremberg - Bloischdorf

Telefon: 03563 - 342173
Telefax: 03375 - 514 494
Web: www.bws-spremberg.de

Bewohner: ~ 43
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 31.03.2024 - 10:15

Beschreibung

Allein in einer Wohnung zu leben, ist für viele eine große Herausforderung. Das betreute Wohnen ermöglicht Menschen mit kognitiven und/oder mehrfachen Beeinträchtigungen sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen ein Leben nach ihren Wünschen und Vorstellungen in einer eigenen Wohnung. Die fachliche Ausrichtung unserer Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen, aber auch für gehörlose Menschen ist, ein weiterer und besonderer Schwerpunkt unseres Leistungsangebotes. 
Um die vielfältigen Aufgaben im alltäglichen Leben meistern zu können, bieten wir ihnen unsere Hilfe und Unterstützung an. Größere Selbstständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und eine selbstbestimmte Lebensführung bilden die Zielstellungen dieser ambulanten Hilfen. Der Fachbereich, der seine Arbeit 1999 aufnahm, kann somit auf jahrelange Erfahrungen zurückgreifen.  
In allen Lebensbereichen bieten wir Beratung, Anleitung, praktische Hilfen, Begleitung und gezielte Unterstützung durch unsere erfahrenen pädagogischen Fachkräfte. Die individuelle und fachliche Assistenz erfolgt in allen Bereichen des Alltages. Diese umfasst beispielsweise:

  • die Unterstützung bei der Haushaltsführung (Einkauf, Umgang mit Geld, Kochen, Wohnungsreinigung, Wäschepflege),
  • den Aufbau einer Tagesstruktur,
  • die Erweiterung der Mobilität,
  • die Beratung bei behördlichen und sozialrechtlichen Belangen,
  • die Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen,
  • die Hilfestellung bei der Kontakt- und Beziehungsgestaltung (Partnerschaft, Familie, Freundeskreis),
  • die Beratung und Unterstützung zur Bewältigung problematischer Situationen (Krisen und schwierigen Lebensphasen),
  • die Anleitung zur Freizeitgestaltung und
  • die Vermittlung weiterführender Hilfen.


Die Rechtsgrundlage des betreuten Wohnens ist in §§53,54 SGB XII definiert.

In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gern über unsere ambulanten Leistungen.

Informationen über die Pflegeeinrichtung

  • Werden die Mahlzeiten in der Einrichtung zubereitet?
  • Spezielle Kostformen sind nach Absprache möglich (z.B. vegetarisch, ohne Schweinefleisch)?
  • Diätkost (z.B. Diabetiker- oder Reduktionskost)
  • Zwischenmahlzeiten (z.B. Joghurt, Obst) zur freien Verfügung
  • Getränke (kalt/heiß) zur freien Verfügung
  • Einnahme von Mahlzeiten ist auf Wunsch im eigenen Zimmer möglich
  • Zubereitung eigener Mahlzeiten möglich
  • Gemeinschaftliches Mittagessen möglich
  • Besteht die Möglichkeit, eigene Möbel mitzubringen?

  • Wäscheversorgung (insbesondere Kleidung)
  • Reinigung der Zimmer
  • Hausmeisterservice
  • Soziale Betreuung
  • Weitere Informationen zur Einrichtung

  • Ist ein Telefonanschluss in den Bewohnerzimmern vorhanden?
  • Ist ein TV- bzw. Kabelanschluss in den Bewohnerzimmern vorhanden?
  • Sind einrichtungseigene Aufenthaltsmöglichkeiten im Freien vorhanden?
  • Sind alle Wohn- und Gemeinschaftsflächen in der Einrichtung barrierefrei zugänglich?

  • Blinde und sehbehinderte Menschen

  • Weitere Informationen zum Kennenlernen der Einrichtung

  • Räumlichkeiten zur Ausübung religiöser Aktivitäten
  • Regelmäßiger Besuch eines Seelsorgers

  • Palliativ- und Hospizpflege
  • Kooperationen mit Apotheken

  • Besteht für alle gesetzlich versicherten Bewohnerinnen und Bewohner ein Beratungsangebot zur gesundheitlichen Versorgungsplanung nach § 132g SGB V durch einen weitergebildeten Berater?

Besondere Leistungen

  • Vollstationäre Pflege
  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort