Kurzzeitpflege Lobetal

Straße: Lobetal 14
Plz/Ort: 19249 Lübtheen

Telefon: 038855 - 70755
Telefax: 038855 - 70765
Web: www.lobetal-luebtheen.de

Bewohner: ~ 12
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 26.03.2024 - 06:15

Beschreibung

Unsere Einrichtung ermöglicht eine befristete vollstationäre Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf, die zu Hause leben.
Krankenhausaufenthalte sollen vermieden oder verkürzt werden, oft gilt es nach einer Krankheit die Nachsorge sicherzustellen.
Es kann viele verschiedene Gründe haben, dass eine Pflege zuhause für eine gewisse Zeit nicht möglich ist.

Anspruchsvoraussetzungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Vorhandener Pflegegrad 2-5 oder vorübergehende Pflegebedürftigkeit nach § 39c SGB XI für Kurzzeitpflege.

Für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege muss ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit über mindestens 6 Monate vorliegen.

Tipp: Es lohnt sich, diese beiden Angebotsformen zu kombinieren.

Finanzierung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Die von den Pflegekassen refinanzierte Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Rückwirkende Pflegegaraderhöhungen für den Aufenthaltszeitraum müssen nachberechnet werden.
Bei einer genehmigten Kurzzeitpflege beträgt die Zuzahlung der Pflegekassen maximal bis zu 1.774 Euro. Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch Kostenübernahme der Pflegekassen ist nur dann möglich, wenn während des laufenden Kalenderjahres keine sogenannte Verhinderungspflege beantragt wurde - in diesem Fall zahlen die Pflegekassen sogar bis zu 3.386 Euro.

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2-5, können zusätzlich den sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat für die Kurzzeitpflege einsetzen.

Besondere Leistungen

  • Vollstationäre Pflege
  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort