Haus der Pflege - KITZINGERLAND GmbH

Straße: Marktstefter Weg 4
Plz/Ort: 97318 Kitzingen

Telefon: 09321 - 37030
Telefax: 09321 - 370357
Web: www.kitzingerland.de

Bewohner: ~ 78
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 09.09.2021 - 14:30

Beschreibung

Unsere Wohnformen: offen – behütet – beschützt

Das Haus der Pflege – KITZINGERLAND hat im Herbst 2003 den vom bayerischen Staatsministerium ausgelobten Landeswettbewerb „Innovative Konzepte in der stationären Altenhilfe“ gewonnen und auch umgesetzt. Mit der Umsetzung unseres Konzeptes „der behütete Wohnbereich“ haben wir uns zu einer gerontopsychiatrischen Facheinrichtung entwickelt.

Das klassische Wohnangebot der Altenhilfe: offen oder beschützt wurde von uns um das Wohnkonzept “der behütete Wohnbereich“ erweitert.

Der behütete Wohnbereich ist im Wesentlichen ein separativer Wohnbereich mit einer möglichst homogenen Bewohnerstruktur. Die Bewohner sind mobil, mittel bis stark gerontopsychiatrisch verändert, verhaltensauffällig und haben Orientierungsdefizite bzw. leichte Weglauftendenzen, aber ohne selbst- oder fremdgefährdendes Verhalten.

Durch die Dreigliederung unseres Wohnangebotes in offen – behütetet – beschützt können wir für unsere Bewohner eine durchgängige Versorgung unter einem Dach gewährleisten

➔ Umzüge in spezialisierte Einrichtungen der Altenpflege werden vermieden

➔ die Übergänge sind fließend und schonend.

Entwickelt ein Bewohner, der im offenen Wohnbereich lebt, im Laufe der Zeit Verhaltensauffälligkeiten und dementielle Veränderungen, die einer besonderen Aufsicht bedürfen, z.B. motorische Unruhe, Desorientiertheit, leichte Weglauftendenzen, Introvertiertheit etc., kann eine behütete Unterbringung angeboten werden. Eine Unterbringung ohne fühlbaren Freiheitsverlust, jedoch mit besserer Lebensqualität durch gezielte raumkonzeptionelle und therapeutische Maßnahmen.

Erst wenn auch diese Betreuungsform nicht mehr greift und eine Selbst- oder Fremdgefährdung besteht, bieten wir, in Absprache mit allen am Pflegeprozess Beteiligten und den Angehörigen/ Betreuern in Abstimmung mit dem Amtsgericht die Verlegung in den beschützenden Wohnbereich an. Die Angehörigen und der Bewohner selbst kann durch diese durchgängige Versorgung im selben Haus, sicher sein, dass wir sowohl die guten, wie die schlechten Phasen seiner Erkrankung / seines Lebens mit ihm teilen und er auf seinem Weg stets angemessen begleitet wird.

Alle Angebote des offenen, behüteten und beschützten Wohnbereichs können, falls indiziert, von allen Bewohnern, integrativ in Anspruch genommen werden – somit schaffen wir durchlässige Strukturen und bauen Grenzen – sowohl räumlich – als auch im Kopf – ab.

Besondere Leistungen

  • Vollstationäre Pflege
  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort