Altenwohn- und Pflegeheim St. Elisabeth von Thüringen - Kurzzeitpflege

Caritas Altenhilfe Bochum GmbH

Straße: Berlinerstraße 8
Plz/Ort: 44866 Bochum - Sevinghausen

Telefon: 02327 - +49232794620
Telefax: 02327 - 9462508
Web: www.altenheim-st-elisabeth.de

Bewohner: ~ 100
Plätze Einzelzimmer Doppelzimmer Kurzzeitzimmer
102 0 0 0
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Tagespflegeplätze: 16
Kurzzeitpflegeplätze: 20
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 08.04.2024 - 18:50

Leistungen

Unterkunft & Ausstattung

  • Unterkunft in einem Einzel- oder Doppelzimmer, inklusive regelmäßiger Reinigung
  • Bettwäsche und Handtücher werden gestellt, gereinigt und Instand gehalten
  • Kennzeichnung, Waschen, Mangeln und Trocknen der waschmaschinen- und trocknergeeigneten persönlichen Wäsche

Verpflegung

  • Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Abendessen, Zwischenmahlzeiten
  • Getränkeversorgung zu den Mahlzeiten: Mineralwasser, Saft, Tee, Kaffee
  • Getränkeversorgung generell: Mineralwasser
  • bei Bedarf: Schonkost, Diätkost nach ärztlicher Verordnung

Pflege & Betreuung

  • Pflege und Betreuung gemäß dem Pflegebedarf sowie dem Gesundheitszustand der Bewohnerin oder des Bewohners nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse einschließlich aktivierender Pflege
  • Medizinische Behandlungspflege durch entsprechend qualifiziertes Personal unter Beachtung der gesetzlichen Verpflichtung, nach ärztlicher Anordnung und Zustimmung des Gastes
  • Die Gemeinschaftsräume und -einrichtungen stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Mitbenutzung zur Verfügung
  • Es gilt die freie Arztwahl, gegebenenfalls sind wir bei der Vermittlung ärztlicher Leistungen behilflich

Kosten

Die Bemessung des Leistungsentgeltes entspricht der Zuordnung der Bewohnerin / des Bewohners in einen Pflegegrad durch die jeweilige Pflegekasse. Es erfolgt eine monatliche Abrechnung auf Basis von 30,42 Tagen (365 Tage ./. 12). Bei vorübergehender Abwesenheit von mehr als 3 Tagen (z.B. bei Krankenhausaufenthalt oder Urlaub) wird ab dem 4. vollen Abwesenheitstag das Monatsentgelt für jeden Abwesenheitstag um 25 % der täglichen Entgelte für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und der Ausbildungsumlage gemindert.

Bei ausschließlicher Ernährung mit Sondenkost reduziert sich das tägliche Entgelt für Verpflegung auf 10,59 €.

Pflegebedürftige Bewohner(innen) der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Pflegewohngeld gemäß Alten- und Pflegegesetz NRW. Hierzu beraten wir Sie gern.

Besondere Leistungen

  • Vollstationäre Pflege
  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort