Weitblick -ambulante Hilfen- GmbH

Straße: Am Rathaus 14-16
Plz/Ort: 47475 Kamp-Lintfort - Stadtkern

Telefon: 02842 - 9082173
Telefax: 02842 - 9082472
Web: www.weitblick-ambulantehilfen.de

Kunden: ~ 96
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 13.05.2022 - 18:02

Beschreibung

Ambulante Pflege

Unser Anspruch

Wir legen großen Wert auf Patientennähe und Patientenzufriedenheit.
Daher pflegen wir ausschließlich im linksrheinischen Kreis Wesel, insbesondere im Stadtgebiet Kamp-Lintfort,
Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg. Wir arbeiten eng mit den lokalen Ärzten, Fachärzten, Krankenhäuser,
Apotheken und Sanitätshäusern zusammen und unterstützen unsere Patienten dabei, ihr gewohntes medizinisches
Versorgungsnetzwerk aufrecht zu erhalten. Auf Wunsch unserer Patienten stellen wir den Kontakt zu alternativen
Leistungserbringern her, z.B. einem Haus-Notruf. Unser Anspruch ist es die heutigen und zukünftigen Bedürfnisse
und Wünsche unserer Patient-/innen zu verstehen und bestmöglich zu erfüllen.

Bei Fragen zu unseren Leistungen wenden Sie sich gerne an unsere freundlichen Mitarbeiter des Pflegeteams -
wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Unsere Pflegeleistungen

Zur Entlastung der Angehörigen übernehmen wir z.B.:

  • Einkauf
  • Hauswirtschaft
  • Begleitung zu Arztterminen
  • Allgemeine Betreuungsleistungen

Wir übernehmen vollständig oder ergänzend die grundpflegerische Versorgung wie z. B.:

  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe bei der Mobilität
  • Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme und -
  • zubereitung
  • sowie die Behandlungspflege nach Verordnung durch den Hausarzt, wie z. B.: Medikamente herrichten und Verabreichung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • und-verbänden
  • Blutzuckerbestimmung und Kontrolle
  • Katheterpflege
  • Einläufe und Klistiere
  • Injektionen
  • Wundversorgung
  • Blutdruckmessung
  • und vieles mehr...

Beratungseinsätze für die häusliche Pflege nach §37.3 SGB XI

Wenn Sie Ihren Angehörigen selbst pflegen, müssen je nach Höhe des Pflegegrades halb- oder
vierteljährlich Beratungseinsätze durch einen Pflegedienst erfolgen. Durch diesen kontrolliert die
Pflegekasse, ob der Betroffene gut versorgt ist. Der Pflegedienst gibt im Anschluss eine Rückmeldung
an die Pflegekasse. Würden diese Beratungseinsätze nicht erfolgen, könnte dies im Ernstfall dazu führen,
dass das Pflegegeld gestrichen wird.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin und führen die geforderten Beratungseinsätze regelmäßig durch.

Verhinderungspflege

Falls Sie als Pflegeperson vorübergehend verhindert sind, z. B. Urlaub, eigene Erkrankung o. ä. übernehmen
wir für den Zeitraum die Pflege Ihrer Angehörigen. Der Leistungsinhalt ist nicht beschränkt.
Wir haben verschiedene Angebote, welche sich sowohl auf die Körperpflegerische Versorgung wie auch Betreuung
und Unterstützung im Haushalt beziehen. Sowohl stundenweise oder über einen von Ihnen gewählten Zeitraum möglich.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Hilfe zur Selbsthilfe in Rahmen der Bezugspflege
  • Gemeinsames Erarbeiten einer Pflegeplanung mit den Patienten auf Grundlage des Behandlungplans des verordneten Arztes
  • Hilfestellung in Krisensituationen und Entwicklung von Bewältigungsstrategien
  • Stärkung des Selbsthilfepotenzials
  • Aktivierung/training der Fähigkeiten zur Bewältigung des Alltags
  • Anleitung zum eigenverantwortlichen Umgang mit Medikamenten, Hilfe bei der Einnahme
  • Arztbegleitung, Kontaktaufnahme und Kooperation mit anderen Diensten und Institutionen
  • Soziotherapie
  • Aufklärung und Beratung von Angehörige

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 6KM


MDK-Bericht Downloaden
Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Weitblick -ambulante Hilfen- GmbH Am Rathaus 14-16, 47475 Kamp-Lintfort · Tel: 02842 - 9082173 · Fax: 02842 - 9082472
info@weitblick-ambulantehilfen.de · http://www.weitblick-ambulantehilfen.de/start
Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
29.02.2024
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft