Pflegeteam Schwester Iris
Straße: Gertrudenstraße 31
Plz/Ort: 45711 Datteln
Telefon: 02363 - 569392
Telefax: 02363 - 365146
Web: pflegeteam-schwester-iris.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Grundpflege (SGB XI)
Kann in Verbindung mit der vorhandenen Pflegestufe abgerechnet werden.
Hierzu zählen
- Ganzwaschung
- Baden / Duschen
- Teilkörperpflege
- Ankleiden
- Nahrungsaufnahme
- Lagern / Betten
- Mobilisation
Hauswirtschaftliche Versorgung (SGB XI)
Kann in Verbindung mit der vorhandenen Pflegestufe abgerechnet werden.
Hierzu zählen
- Reinigung der Wohnung
- Fenster
- Flurwoche
- Einkäufe
Serviceleistungen für Sie
- Bestellung und Besorgung von Medikamenten
- Beschaffung von Verordnungen
- Bestellung von Hilfsmitteln
- Hausnotrufinstallation
- Müllentsorgung
- Hausbesuche
- Krankenhausbesuche
- Beratungen im Büro
- Versorgung von Hund, Katze und Vögeln
- Begleitung bei MDK Prüfung
Pflegeberatung (SGB XI § 37 Abs. 3)
Alle Empfänger von Pflegegeld sind verpflichtet bei Pflegestufe 1 und 2 halbjährlich, bei Pflegestufe 3 vierteljährlich einen Pflegeeinsatz durch eine von den Pflegekassen zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen.
Behandlungspflege (SGB V)
Die Leistungen werden von Ihrem Hausarzt verordnet und die Krankenkasse übernimmt die Kosten
Hierzu zählen
- Wundversorgung
- Verbandswechsel
- Injektionen und messen von Blutzucker
- Versorgung von Insulinpumpe
- Augentropfen
- An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Medikamentenüberwachung und –gabe
- Medizinische Einreibungen
- Stomapflege
- Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
- Dekubitusversorgung
- Katheterwechsel
Haushaltshilfen (SGB V)
Kann vom Hausarzt verordnet werden. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse, z. B. nach einem Unfall oder in der Schwangerschaft
Hierzu zählen
- Reinigung der Wohnung
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Einkäufe
- Betreuung Ihrer Kinder
Zusätzliche Betreuungsleitungen (SGB XI § 45b)
- Spaziergänge
- Gesellschaftsspiele
- Begleitungen zum Arzt oder zu Behörden
- Gemeinsames Kochen oder Backen
Wir richten uns nach Ihren Wünschen.
Urlaubsvertretung / Verhinderungspflege (SGB XI § 39)
Sofern ein pflegender Angehöriger verhindert ist, z. B. Urlaub oder Krankheit übernimmt Ihre Pflegekasse stundenweise oder für max. 4 Wochen pro Jahr die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu einer Höhe von 1.612,- € pro Jahr.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
schwester-iris@t-online.de · https://pflegeteam-schwester-iris.de/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 21.11.2023