Pflegedienst Willmer e. K.

Straße: Grünhofer Bogen 13- 17
Plz/Ort: 18437 Stralsund

Telefon: 03831 - 6730201
Telefax: 03831 - 6703454
Web: www.pflegedienst-willmer.de

Einsatzgebiet: ca. 8 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 05.09.2023 - 13:16

Unsere Leistungen

1. Häusliche Pflege SGB XI

Als Ihr Pflegedienst erbringen wir alle Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflege. Ziel dieser Maß-nahmen ist es, Beeinträchtigungen in Ihrer Selbstständigkeit zu beheben, zu mindern oder die bestehen-den Fähigkeiten zu fördern. Zu diesen Leistungen gehören regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten aus folgenden Bereichen:

Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind Maßnahmen, die Sie in den Bereichen der Selbstversorgung und Mobilität unterstützen, z.B. Körperpflege, Toilettengang, Hilfe beim An- und Aus-kleiden sowie Hilfe beim Essen und Trinken.

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen sind Maßnahmen, welche unterstützend im Aufbau und in der Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur und dem Fortführen sozialer Kontakte dienen. Wir bieten unter anderem Beschäftigungsmöglichkeiten an, gehen spazieren und schenken Ihnen ein offenes Ohr. Gern begleiten wir Sie auch zu Terminen und unterstützen Sie bei der Erledigung von Schriftverkehr. Sie sehen, das Angebot der pflegerischen Betreuung ist sehr vielfältig und wird immer individuell auf Sie abgestimmt.

Hilfe bei haushaltsnahen Dienstleistungen
Hilfe bei haushaltsnahen Dienstleistungen umfasst Leistungen wie z.B. Einkäufe erledigen, Reinigen und Lüften der Wohnung, Geschirrspülen, das Waschen der Wäsche oder Müll hinaustragen. Auch in diesem Bereich sind wir mit unserem Leistungsangebot sehr flexibel und auch hier besteht wieder die Möglichkeit für Sie, die Leistungen individuell auf Ihre Bedürfnisse anzupassen.

2. Behandlungspflege nach SGB V

Als Behandlungspflege gelten medizinische Leistungen, welche ausdrücklich vom Arzt und / oder vom Krankenhaus angeordnet werden. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem das Aufstellen von Medikamenten, Gabe von Medikamenten, an und / oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Wechseln von Wundverbänden und und und. Für das Erbringen dieser Leistungen ist es dringend erforderlich, eine sogenannte "Verordnung häuslicher Krankenpflege" von Ihrem Hausarzt oder vom Krankenhaus bei Entlassung vorzulegen. Wir, der Pflegedienst Willmer, dürfen ohne diese Verordnung keine Leistungen erbringen. Die Leistungen müssen durch die Krankenkassen genehmigt werden.

Krankenkassenleistungen
Behandlungspflegen werden nach § 37 Abs. 1 und 2 SGB V nur auf ärztliche Anweisung durchgeführt und sind auf Antrag bei den entsprechenden Kostenträgern erstattungsfähig. Darunter fallen z.B. folgende Leistungen:

  • Anleitung in der Grundpflege
  • Absaugen
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckerkontrolle / -messung
  • Dekubitusbehandlung
  • Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmentleerung
  • Injektionen s.c. / Injektionen i.m.
  • Inhalationen
  • Infusionen
  • Versorgung eines subprapubischen Katheters
  • Katheterisierung der Harnblase bei Mann und Frau
  • Medikamentengabe
  • Medizinische Einreibung
  • Medizinische Bäder
  • PEG-Sonde (Versorgung bei Magensonde)
  • Parenterale Ernährung
  • Richten von Injektionen
  • Stomabehandlungen
  • Ulcus Cruris
  • Versorgung bei zentralen Venenkathetern (z.B. Port)
  • Verbände (stützende und stabilisierende)
  • Versorgung nach ambulanter Operation
  • Wundverbände
  • Stellen des Wochendosimed

3. Wahlleistungen

Sie haben beim Pflegedienst Willmer die Möglichkeit, viele weitere individuelle Wahlleistungen für sich selbst in Anspruch zu nehmen. Ihre Pflege- und Krankenkasse übernimmt bereits jetzt schon einen großen Teil Ihrer Kosten, aber leider nicht alles. Sie haben die Möglichkeit, diese individuellen Wahlleistungen bei uns zu buchen. Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot oder wir erbringen die Leistungen direkt und spontan auf Rechnung.

4. Hauswirtschaftliche Versorgung

Diese Leistungen werden auf die unmittelbaren, individuellen Wünsche des Patienten abgestimmt. z.B. Flur- und Treppenreinigung, Gardinen waschen, Einkaufen sowie weitere haushaltsnahe Dienstleis-tungen. Diese Angebote sichern die Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung sowie den Wunsch seinen Lebensabend in den eigenen 4 Wänden zu verbringen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass versicherungsbedingt keine Tätigkeiten von uns ausgeführt werden, die mit Leiter oder Erhöhungen wie z.B. Fensterputzen zu erbringen sind. Gern unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

5. Beratungseinsätze nach § 37 ABS.3 SGB XI

Bei einem bestehenden Pflegegrad und bei Pflegebedürftigen die ein Pflegegeld beziehen, und somit keine Leistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sieht der Gesetzgeber eine regelmäßige Beratung bzw. Überprüfung durch den Pflegedienst vor. Bei dieser Beratung bzw. Überprüfung durch den Pflegedienst, welche abhängig vom Pflegegrad halbjährlich oder alle 3 Monate durchgeführt wird, prüft der Pflegedienst, ob die Pflege durch die Angehörigen gesichert ist und berät die Angehörigen bzw. die Pflegebedürftigen zu offenen Fragen und gibt Informationen.

6. Vermittlung Hausnotruf

Unser Pflegedienst bietet eine 24-Stunden Rufbereitschaft an, welche Ihnen Sicherheit bietet, wenn Sie alleine wohnen. Wir arbeiten mit professionellen Anbietern von Hausnotrufgeräten zusammen. Diese beraten Sie dahingehend und installieren das Gerät auch in Ihrer Häuslichkeit. Auf Knopfdruck erhalten Sie schnelle Hilfe im Notfall, pflegerische Betreuung und / oder weitere Serviceleistungen.

7. Vermittlung von externen Dienstleistungen

Gern unterstützen wir Sie bei der Suche nach Serviceleistungen anderer Anbieter, wie z.B. bei der Bestellung von Essen auf Rädern, Bestellungen von Pflegehilfsmitteln und weiterer Dienste.

8. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Was sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen?
Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Geschulte, professionelle Betreuungskräfte übernehmen für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben.
Wer kann den Entlastungsbetrag abrechnen?
Jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 kann den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro ist für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch, unabhängig davon, in welchem Pflegegrad er eingestuft ist. Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung.
Wird der Entlastungsbetrag auf das Pflegegeld angerechnet?
Nein, das Pflegegeld wird bei Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages in voller Höhe weiter ausgezahlt.

Gern unterbreiten wir Ihnen hierfür ein unverbindliches Angebot.

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 8KM


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Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst Willmer e. K. Grünhofer Bogen 13- 17, 18437 Stralsund · Tel: 03831 - 6730201 · Fax: 03831 - 6703454
service@pflegedienst-willmer.de · http://www.pflegedienst-willmer.de
Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
20.04.2023
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft