Pflegedienst IRMMA Fachpflege für Beatmungs- und Intensivpflege Ltd. & Co. KG

Straße: Melanchthonstraße 58
Plz/Ort: 75015 Bretten

Telefon: 07252 - 5611494
Telefax: 07252 - 959213
Web: www.irmma.de

Einsatzgebiet: ca. 8 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 12.06.2023 - 09:30

Beschreibung

Unser Pflegedienst IRMMA leistet ausschließlich ambulante bzw. außerklinische Beatmungs- und Intensivpflege für Patienten aller Altersgruppen, außer Säuglingen, bis zu 24 Std./Tag. Am häufigsten behandeln wir dabei Krankheitsbilder mit neurologischen und pneumologischen Schwerpunkten (z.B. Paraplegie, SMA, MS, ALS, Apallisches Syndrom / Wachkoma, COPD usw.). Zu unseren Kunden gehören auch nicht beatmete Patienten wie zum Beispiel Tracheostomierte, die wegen Schluckstörungen und akuter Erstickungsgefahr eine spezielle absaugpflichtige Trachealkanüle haben und die spezielle häusliche bzw. Intensivpflege (häusliche Krankenpflege nach SGB V, Leistungsgruppe 4) benötigen.

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 8KM


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Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst IRMMA Fachpflege für Beatmungs- und Intensivpflege Ltd. & Co. KG Melanchthonstraße 58, 75015 Bretten · Tel: 07252 - 5611494 · Fax: 07252 - 959213
kontakt@irmma.de · https://www.irmma.de/
Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
30.03.2023
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft