Pflegedienst "Care plus WN"

Straße: Mayenner Straße 27
Plz/Ort: 71332 Waiblingen

Telefon: 07151 - 1738523
Telefax: 07151 - 1738522
Web: www.carepluswn.de

Kunden: ~ 50
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 01.07.2022 - 20:26

Beschreibung

Alles aus einer Hand!
Ob im Rahmen von Beratungsgesprächen, bei der täglichen Grundpflege, bei der Behandlungspflege oder auch bei Arbeiten im Haushalt: Wir stehen in jeder Situation an Ihrer Seite. Dabei steht für uns der Mensch im Mittelpunkt, denn wir wissen, dass der persönliche Kontakt bei vielen Kunden mindestens genauso wichtig ist, wie die sachlichen Hilfeleistungen.

Grundpflege

Unter Grundpflege werden folgende gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens verstanden (§ 14 Abs. 4 SGB XI):

  1. 1. Körperpflege, Ausscheidung: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung.
  2. 2. Ernährung: mundgerechtes Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung.
  3. 3. Mobilität: Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
  4. 4. Prophylaxen: Vorbeugung der durch die Pflegebedürftigkeit bedingten Komplikationen (z.B. Vorbeugen der Entstehung Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen, Stürzen, Schmerzen, Hautwundsein, Lungenentzündung, Mundpilz, Speicheldrüsenentzündung).
  5. 5. Förderung + Aktivierung: Erhalt oder Wiedererlangung selbstpflegerischer Fähigkeiten.

Behandlungspflege

Die "Behandlungspflege" nach § 37 Abs. 2 SGB V ist eine Maßnahme der ärztlichen Therapie, die ihr behandelnder Arzt an einen ambulanten Pflegedienst delegiert. Solche Maßnahmen sind häufig notwendig, wenn Sie nicht in die ärztliche Praxis gehen können und Sie selbst oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person nicht in der Lage sind, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können auch über einige Tage in Anspruch genommen werden, wenn Sie bestimmte Maßnahmen erst erlernen müssen.

Ihr behandelnder Arzt kann folgende Behandlungspflegen an uns delegieren:

  1. 1. Blutdruck-/Blutzuckermessung,
  2. 2. Medikamente vorbereiten oder Einnahmehilfe,
  3. 3. An-/Ablegen eines Stützverbandes (Kompressionsverband),
  4. 4. An-/Ausziehen von Stützstrümpfen (Kompressionsstrümpfe),
  5. 5. Verabreichen von Augentropfen/-salbe,
  6. 6. Richten und Verabreichung von Injektionen (Spritzen),
  7. 7. Anhängen von ärztlich verordneten subkutan Infusionen,
  8. 8. Hilfe bei Zubereitung und Durchführung von Inhalationen,
  9. 9. Anlegen und Wechseln eines Wundverbandes,
  10. 10. Behandlung eines bestehenden Druckgeschwüres,
  11. 11. Durchführung einer Sanierung bei MRE-Besiedelung,
  12. 12. Verabreichen von Medikamenten zur Darmentleerung,
  13. 13. Hilfen bei der Katheterisierung der Harnblase.

Eine Übersicht aller Maßnahmen der Behandlungspflege, die Ihnen der Hausarzt verschreiben kann und was dabei zu berücksichtigen ist, findet sich in der sogenannten Richtlinie „Häuslicher Krankenpflege“ . Über diese Richtlinie hinaus sind auch weitere Leistungen möglich, über welche wir Sie gerne bei Ihnen oder bei uns im Pflegestützpunkt beraten. .

Für die Beantragung stellt Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung Häuslicher Krankenpflege aus, damit wir die Behandlungspflege bei Ihnen zu Hause durchführen können. Eine Hilfe zum Ausfüllen dieses Antrages bieten wir Ihnen gerne an. Beachten Sie dabei folgende Zuzahlungsregelungen der Krankenkassen.

Verhinderungspflege

Sollte Ihre privat beschaffte Pflegeperson stunden-, tage- oder wochenweise wegen eines Urlaubes, Krankheit oder aus anderen Gründen ausfallen, haben Sie die Möglichkeit während dieser Zeit häusliche Pflege nach § 39 SGB XI von uns in Anspruch zu nehmen.

Auch als Pflegebedürftiger mit einem "Pflegegrad 1" können Sie diese Leistung erhalten.

Während der Verhinderung Ihrer privat beschafften Pflegeperson können Sie von uns folgende Hilfen erhalten:

  1. 1. Grundpflege
  2. 2. Hauswirtschaft
  3. 3. zusätzlichen Betreuung und Beaufsichtigung

Dazu müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse einreichen, wobei wir Ihnen beim Ausfüllen gerne behilflich sind.

Hauswirtschaft

Unter Hauswirtschaft werden folgende gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens verstanden (§ 14 Abs. 4 SGB XI):

  1. 1. Einkaufen,
  2. 2. Kochen,
  3. 3. Reinigen der Wohnung,
  4. 4. Spülen,
  5. 5. Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung und
  6. 6. Beheizen.

Antragstellung und Preise

Sollten Sie die oben genannten grundpflegerischen oder hauswirtschaftlichen Leistungen nicht alleine bewältigen können, haben Sie die Möglichkeit von uns Hilfen in Form sogenannter "Leistungskomplexe" zu beanspruchen. Die Inhalte dieser Leistungskomplexe (LKs) und deren Preise können Sie von uns bekommen oder sich auch selbst eine unverbindliche Kosteneinschätzung erstellen lassen.

Die Kosten für die in Anspruch genommenen Hilfen können nach Antragstellung von bestimmten Kostenträgern übernommen werden (z.B. Pflege-, Kranken-, Unfallversicherung).

Betreuungs-und Entlastungsleistungen gemäß § 45b

Folgende Betreuungsleistungen unterstützen Sie in Ihrer Häuslichkeit oder in Ihrer ambulant betreuten Wohngemeinschaft in der Sie wohnen:

  • - Begleitung
  • - Spaziergänge in der näheren Umgebung
  • - Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten
  • - Begleitung zu Friedhofsbesuchen
  • - Beschäftigung
  • - Hilfen bei der Tagesstrukturierung
  • - Hilfen bei der Durchführung von Beschäftigung
  • - Hilfen zur Einhaltung Tag-/Nachtrhythmus
  • - Unterstützung bei Hobby und Spiel
  • - Orientierungshilfen zu Zeit, Ort, Person, Situation
  • - Hilfen zur Förderung der Kommunikation
  • - Beaufsichtigung
  • - Anwesenheit zur Gabe emotionaler Sicherheit
  • - Beobachtung zur Vermeidung Selbst-/Fremdgefährdung

Hilfe zur Pflege

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Pflege benötigen, verfügen aber nicht über ausreichende finanzielle Mittel, um die Pflege zu bezahlen, haben Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf Hilfe zur Pflegenach §§ 61 ff. SGB XII durch das Sozialamt

Folgende Leistungen können in Anspruch genommen werden:

  • - Grundpflege
  • - Hauswirtschaft
  • - häusliche Betreuung
  • - Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Beaufsichtigung
  • - zeitlich umfangreiche Pflege (persönliche Assistenz, Sterbebegleitung)
  • - psychosoziale Betreuung
  • - Maniküre + Haarwäsche + Frisieren
  • - Haushaltsbuch führen
  • - Hilfe in Notfällen

Eine Übersicht zur Vergütung der Leistungen stellen wir Ihnen bei Bedarf zur Verfügung

Im Gegensatz zur Pflegeversicherung, die nur einen Teil Ihres Pflegebedarfes deckt, werden über die Hilfe zur Pflege alle für die notwendige Pflege erforderlichen Leistungen vom Sozialhilfeträger einkommensabhängig übernommen.

Wenn Sie Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben, findet vom Träger der Sozialhilfe oder in deren Auftrag eine Pflegebedarfsfeststellung in Ihrem häuslichen Umfeld statt

Krankenhausvermeidungspflege

Um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen, kann Ihre Krankenversicherung nach§ 37 Abs. 1a SGB V (seit 01.01.2016) die erforderlichen Hilfen übernehmen bei der:

  1. 1. Grundpflege
  2. 2. Behandlungspflege
  3. 3. hauswirtschaftlichen Versorgung

Dazu muss Ihnen ein behandelnder Arzt eine Verordnung Häuslicher Krankenpflege ausstellen.

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 6KM


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Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Pflegedienst "Care plus WN" Mayenner Straße 27, 71332 Waiblingen · Tel: 07151 - 1738523 · Fax: 07151 - 1738522
pflegedienstleitung@carepluswn.de · http://www.carepluswn.de
Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
05.05.2023
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft