Lila Pflege GmbH

Straße: Friedrich-Ebert-Straße 33a
Plz/Ort: 53545 Linz am Rhein - Linz

Telefon: 02644 - 5644809
Telefax: 02644 - 5644877
Web: lilapflege.de

Mitarbeiter: 13
Kunden: ~ 130
Einsatzgebiet: ca. 12 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Probewohnen: möglich
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 20.03.2025 - 19:46

Beschreibung

Mit uns können Sie sicher zuhause bleiben.

In Ihrem zu Hause sehen wir uns selbst als Gast, begegnen Ihnen & Ihren Angehörigen auf Augenhöhe mit Geduld, Aufmerksamkeit & Respekt. Uns ist es wichtig, Ihnen in Ihrer gewohnten Umgebung durch eine individuelle, professionelle & würdevolle Pflege den Alltag zu erleichtern & die vorhandene Lebensqualität zu verbessern. Der Erhalt und die Förderung Ihrer Selbstständigkeit sind dabei unser zentrales Anliegen. Unser Team steht für Empathie, Toleranz, Respekt, Humor & Gleichheit, sodass gegenseitiges Vertrauen mit Ihnen & Ihren Angehörigen entstehen kann.

Unsere Leistungen umfassen drei Bereiche der Kranken-, bzw. Pflegeversicherung. Während die Kosten der medizinischen Behandlungspflege auch ohne vorhandenen Pflegegrad vollumfänglich von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, sind Pflegesach-, sowie Entlastungsleistungen an Pflegegrade gebunden & Teil der Pflegeversicherung.

Behandlungspflege (SGB V)

Sie dient der Sicherung der ärztlichen Behandlung durch qualifiziertes Fachpersonal. Hierunter fallen beispielhaft: Medikamentengabe, Blutzuckerkontrollen/Insulingaben, Wundbehandlungen & Verbände, Katheterisierung u.v.m.

  • Grundpflege nach § 37
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverbände an / ablegen
  • Stützende und stabilisierende Verbände
  • Verbandwechsel
  • Dekubitusversorgung
  • Katheterisierung / Einmalkatheterisierung
  • Einreibung
  • Blutzuckerkontrolle
  • Injektion i.m. / s.c.
  • Injektion richten
  • Tropfen / Salben in Augen / Ohren
  • Blutdruckkontrolle
  • Stomabehandlung
  • Arzneimittelgabe / Überwachung
  • Richten von Medikamenten
  • Pflege ZVK
  • Versorgung eines suprapubischen Katheters
  • Infusion verabreichen
  • Infusion i.v. (parenterale Ernährung)
  • Infusion s.c. anlegen / wechseln / entfernen
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Versorgung bei PEG
  • Drainagen überprüfen / versorgen

Körpernahe Pflegemaßnahmen (SGB XI)

Sie dienen zur Unterstützung der Fähigkeiten & für den Erhalt der Selbstständigkeit pflegebedürftiger Personen. Zum Beispiel: Körperpflege (im Bad oder Bett), Förderung der Bewegungsfähigkeit, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Krankenbeobachtung & Prophylaxen, Pflegefachliche Anleitungen für Pflegebedürftige & Pflegende.

  • Pflegeeinsätze (Beratungseinsätze) nach § 37.3 SGB XI der Pflegegrade 1 – 5
  • Erstbesuch / Aufnahme
  • Kleine/große Morgen-/ Abendtoilette
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • An-, Aus-, Umkleiden
  • Betten / Lagern
  • Mobilisation
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Sondenkost verabreichen
  • Begleitung außerhalb der Wohnung
  • Pflegerische Betreuung
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen

Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)

Dienen der Unterstützung in der Häuslichkeit sowie der Alltagsgestaltung. Das sind zum Beispiel: Reinigung der Wohnung, Hilfe bei Haushaltsführung, Beaufsichtigung, Betreuung & Alltagsbegleitung, organisatorische Hilfestellungen.

  • Hilfe im Haushalt
  • Reinigung der Wohnung (Grundreinigung)
  • Waschen der Wäsche und Kleidung
  • Bügeln
  • Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
  • Fenster putzen

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 12KM


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Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
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Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
28.01.2025
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft