Krankenpflege Sarina UG

Straße: Genthiner Straße 7
Plz/Ort: 39114 Magdeburg - Cracau

Telefon: 0391 - 58248386
Telefax: 0391 - 58248387
Web: www.hkp-sarina.de

Kunden: ~ 120
Einsatzgebiet: ca. 10 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Tagespflegeplätze: 25
Probewohnen: möglich
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 21.02.2024 - 13:38

Beschreibung

Behandlungspflege

Unter Leistungen der Behandlungspflege werden Tätigkeiten verstanden, die qualifizierte Pflegekräfte auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung (§37 SGB V) durchführen.

Sie umfasst unter anderem:

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen / -strumpfhosen
  • An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
  • Richten, Bereitstellen und Verabreichen von Medikamenten/ Augentropfen /-salben
  • Verabreichen von Injektionen (s.c. / i.m.)
  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • Wund- und Dekubitusbehandlung
  • Vor- und Nachsorge bei Operationen und Klinikaufenthalten
  • Blutdruck-, Puls – und Blutzuckerkontrollen
  • Katheterisierung der Harnblase (bei Mann und Frau)
  • Stomaversorgung
  • Trachealkanülenversorgung und Pflege
  • Enterale Ernährung (PEG)
  • Parenterale Ernährung
  • … und viele weiter Leistungen nach ärztlicher Verordnung

Grundpflege

Die Grundpflege zählt zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Im Rahmen eines bestehenden Pflegegrades werden grundpflegerische Maßnahmen, in Abhängigkeit der in Anspruch genommenen Leistungen und des Pflegegrades, vollumfänglich oder zum Teil von der Pflegekasse getragen.

Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit, erfolgt mittels Einstufung in einem Pflegegrad, durch den medizinischen Diensts der Krankenkassen.

Unsere Leistungen der Körperbezogenen Pflegemaßnahmen nach §36 SGB XI:

  • Ganzkörperpflege, Baden, Mund- und Zahnpflege, Haar- und Nagelpflege, Rasieren,…)
  • Ernährung (Unterstützung bei der Zubereitung und Einnahme der Mahlzeiten)
  • Mobilität (Bewegungsübungen, Betten, Lagern)
  • Ausscheidungen ( Toilettengänge, Inkontinenzversorgung)

Weitere Leistungen

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen (§45 b SGB XI)
  • Beschäftigung: z.B. Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags
  • Begleitung: z.B. Spaziergänge
  • Beaufsichtigung: z.B. bloße Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben
  • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
  • Beratung für pflegende Angehörige
  • Beratungseinsätze (§ 37 SGB XI)
  • Hilfestellung: Beratung zur Sicherstellung der Qualität der Pflege von Angehörigen
  • Vermittlungen von Serviceleistungen ( Apotheke, Podologie, Physiotherapie, u.a.)

Kostenübernahme in der ambulanten Pflege

Die Leistungen, welche im Rahmen einer Ambulanten Pflege erbracht werden, sind häufig ärztlich verordnete Maßnahmen, die der Patient bei seiner Krankenkasse beantragen muss. Die Kosten für den Ambulanten Pflegedienst werden im Rahmen der Pflegeversicherung von der Pflegekasse übernommen. Der Gesetzgeber gewährt dabei zahlreiche Hilfen – von der Finanzierung von Ambulanten Pflegekräften bis hin zu Hilfen für Angehörige, welche die Pflegeleistung erbringen. Leistungen wie Pflegegeld werden dabei an der individuellen Pflegestufe der betroffenen Person bemessen. Darüber hinaus können pflegebedürftige Personen die Ambulante Pflege selbstverständlich auch zusätzlich privat finanzieren.

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 10KM


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Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
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Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
20.02.2024
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft