Herzschlag am Rhein
Straße: Spicher Straße 7
Plz/Ort: 53859 Niederkassel
Telefon: 02208 - 9097010
Telefax: 02208 - 9097030
Mobil: 0176 - 47617562
Web: www.herzschlag-am-rhein.org
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Leistungskatalog
Unsere Leistungen werden im häuslichen Umfeld unserer Kunden vor Ort erbracht.
Beim Einsatz unseres Personals achten wir darauf, dass die Mitarbeiter über die gesetzlich erforderliche Qualifikation zur Erbringung der Leistung verfügen. Darüber hinaus erwarten wir ein hohes Maß an sozialer Kompetenz. Unsere Kunden sollen sich geschätzt und entlastet fühlen. Regelmässige Fortbildungen tragen zu einer qualitativ hochwertigen Pflege bei.
Die notwendige Ausrüstung, wie Blutdruckmessgeräte, ein kleines Notfallverbandsset, Händedesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, sowie ein Notfallset zur Blutzuckerkontrolle stellt der Pflegedienst jedem Mitarbeiter zur Verfügung.
Herzschlag am Rhein bietet folgende Leistungen an:
SGB XI/Pflegeversicherung
- Pflegesachleistungen (§36) Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung
- Kombinationsleistungen (§38- Kombination aus Geld- und Sachleistungen)
- Verhinderungspflege (§39)
- Beratungseinsätze (§37.3)
- Niedrigschwellige Entlastungsleistungen (§45b)
SGB V §37 Häusliche Krankenpflege
- Behandlungspflege
- Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zur Krankenhausvermeidung
SGB XII Sozialhilfe – Hilfe zur Pflege
Private Leistungen
- Serviceleistungen
Unser Ziel ist die Sicherung der pflegerischen Versorgung und ärztlich verordneten Behandlungen. Durch Prophylaxen soll eine Krankenhausbehandlung und/oder stationäre Unterbringung vermieden werden. Darüber hinaus bieten wir die Vermittlung von externen Hilfen an.
Unter anderem:
- Mahlzeitendienst
- Hausnotruf
- Fußpflege
- Friseur
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
info@herzschlag-am-rhein.org · https://www.herzschlag-am-rhein.org/
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 08.02.2024