Diakonieverein im Tegernseer Tal e. V.

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Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 04.02.2023 - 02:05

Beschreibung

Plötzlicher Pflegefall - was nun zu tun ist

Durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann jeder plötzlich zum Pflegefall werden. Nicht immer bleibt den Angehörigen ausreichend Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen.
Ein Pflegefall bringt viele Fragen und Entscheidungen mit sich: Was ist jetzt zu tun? Welche Pflegeformen gibt es und welche passt am besten zur jeweiligen Situation? Wer zahlt im Pflegefall? Was ist ansonsten zu beachten?

1. Schritt: Absprache mit anderen Familienangehörigen

Zur Absprache der Vorgehensweise im jeweiligen Pflegefall sollte mit möglichst allen Familienangehörigen gesprochen werden. So können Punkte wie die Entscheidung über eine Wohnform und die Finanzierung der Pflege gemeinsam getroffen werden.
Außerdem sollten anstehende Aufgaben verteilt werden. Organisatorische Belange können aufgeteilt und die Pflege des Angehörigen eventuell durch einzelne Familienmitglieder übernommen werden.
Wichtig für die Organisation der Pflege und für die Antragstellung bei der Pflegekasse ist vor allem, den jeweiligen Pflegebedarf möglichst genau zu erfassen. Braucht der pflegebedürftige Angehörige nur aus Altersgründen stundenweise Unterstützung oder ist infolge einer Erkrankung eine umfassende Pflege nötig?

2. Schritt: Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen, um finanzielle Unterstützung bei der Pflege des Angehörigen zu erhalten.

Um einen Pflegegrad zu beantragen, ist es notwendig, einen formlosen Antrag auf einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse, die an der entsprechenden Krankenkasse des Pflegebedürftigen angeschlossen ist, zu stellen. Dies kann in einem formlosen Antrag per Brief erfolgen oder, wenn die Zeit drängt, auch telefonisch.
Der Antrag sollte den Namen des Pflegebedürftigen, die Ursache der Pflegebedürftigkeit und die Bitte um eine zeitnahe Begutachtung beinhalten. Dies kann in einem formlosen Antrag in Briefform formuliert werden.

Wann zahlt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung ist seit 1995 als Grundabsicherung im Gesetz verankert. Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat, wer mindestens zwei Jahre der letzten zehn Jahre in der Pflegekasse versichert ist oder war.
Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse sind automatisch auch in der Pflegekasse versichert. Privat Versicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.
Eine weitere Voraussetzung für Anspruch für Leistungen aus der Pflegeversicherung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt. Diese wird in Pflegegraden gemessen.
Die Höhe der Leistungen der Pflegekasse hängen von dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen sowie der gewählten Versorgungsform ab:

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 6KM