Mobile Pflege Sunshine
Straße: Kardinalstraße 4
Plz/Ort: 86869 Oberostendorf
Telefon: 08344 - 7683674
Web: www.mobile-pflege-sunshine.de
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Unsere Pflegeleistungen
In Deutschland existieren unterschiedlich ausgerichtete Pflegeformen, die sich am Bedarf bzw. am Grad der Pflegebedürftigkeit des Patienten orientieren. Die wichtigsten davon sind häusliche Pflege, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und vollstationäre Pflege. All diese Formen nennt auch das Sozialgesetzbuch elf (SGB XI), welches die Soziale Pflegeversicherung in Deutschland regelt. Grundsätzlich gilt entsprechend SGB XI der Leitgedanke „ambulant vor stationär“. Die sämtlichen Möglichkeiten, einen Patienten in dessen häuslicher Umgebung zu pflegen, sind demnach einer Behandlung in Krankenhaus, Pflegeheim oder Reha-Einrichtung vorzuziehen.
Pflegedienste leisten insbesondere ambulante Pflege. Diese umschließt sämtliche pflegerischen Maßnahmen, die von Pflegefachkräften bei Patienten zuhause durchgeführt werden, also Grund- wie Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Tages- und Nachtpflege bezeichnen die Betreuung bzw. Pflege während des Tages bzw. der Nacht – durchgeführt entweder teilstationär in speziellen Einrichtungen oder von einem Pflegedienst ebenfalls als ambulante Maßnahmen. Ferner übernehmen Pflegedienste auch sogenannte Verhinderungspflege, bei der Patienten für einen bestimmten Zeitraum ambulant gepflegt werden, zum Beispiel wenn die sonst pflegenden Verwandten verhindert sind.
Nach Sozialgesetzbuch fünf (SGB V), wird hingegen der Anspruch auf häusliche Krankenpflege (auch Intensivpflege) geregelt. Diese ambulante Pflege wird durch ein Rezept, für eine begrenzte Zeit verordnet. Die Behandlungspflege wir dabei unabhängig vom Pflegegrad verordnet.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
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im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 09.05.2025