Augustinum Pflegedienst Roth
Straße: Am Stadtpark 1
Plz/Ort: 91154 Roth
Telefon: 09171 - 8051870
Telefax: 09171 - 5051899
Web: augustinum.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr
Video: Pflege im Augustinum
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Videobeschreibung:
Wenn Senioren in eine der bundesweit 23 Augustinum Seniorenresidenzen einziehen, haben sie auch für den Fall der Pflege vorgesorgt. Denn wenn mit den Jahren ein Pflegebedarf entsteht, werden die Bewohner in jedem Haus durch unseren Pflegedienst Augustinum in der eigenen Wohnung betreut.
Ein Film von Irene Graef. © Augustinum 2018
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Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenzvereinbarung erstellt.
Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungsvergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungssystematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Transparenzvereinbarung und Bewertungen auf der Grundlage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Transparenzvereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes
Augustinum Pflegedienst Roth
Am Stadtpark 1,
91154 Roth · Tel: 09171 - 8051870 · Fax: 09171 - 5051899
s.beier@augustinum.de · https://augustinum.de/roth/
s.beier@augustinum.de · https://augustinum.de/roth/
Ergebnis der Qualitätsprüfung
Pflegerische Leistungen
bis zu 17 Kriterien
Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
bis zu 8 Kriterien
Dienstleistung und Organisation
bis zu 9 Kriterien
1.0 sehr gut
1.7 gut
1.0 sehr gut
Gesamtergebnis
Rechnerisches Gesamtergebnis
Bis zu 34 Kriterien
1.1 sehr gut
Durchschnitt
im Bundesland
im Bundesland
Erläuterungen zum Bewertungssystem
Kommentar des Pflegedienstes
Vertraglich vereinbarte Leistungsangebote
Weitere Leistungsangebote und Strukturdaten
Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 29.03.2023
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 29.03.2023
Prüfungsart:
Regelprüfung
Notenskala:
1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft