Arbeiter-Samariter-Bund Pflegedienst Ortsverein Schönberg

Straße: Stakendorfer Tor 6-10
Plz/Ort: 24217 Schönberg

Telefon: 04344 - 41160
Telefax: 04344 - 411666
Web: ploen.asb-sh.de

Kunden: ~ 72
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 26.11.2021 - 16:35

Beschreibung

Ambulante Pflege beim ASB in Schönberg

Gut betreut sein und trotzdem zu Hause wohnen: Die Erfüllung dieses Wunsches vieler älterer, behinderter und kranker Menschen wird durch die Sozialstationen und ambulanten Pflegedienste des ASB möglich. Sie bieten neben der Pflege zu Hause eine Vielzahl weiterer Leistungen an.

Unsere Experten in Sachen Pflege sind einfühlsam und zuverlässig

Beratung

Die ASB-Sozialstationen und ambulanten Pflegedienste informieren gern über alle Fragen rund um das Thema Pflege. Gemeinsam wird zunächst der persönliche Pflegebedarf geklärt. Mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen legen die Pflegekräfte dann die Termine und den Umfang der Leistungen fest. Sie informieren darüber, welche Kosten anfallen und welchen Anteil davon die Pflegekasse übernimmt. Das Pflegepersonal beantwortet auch gern weitere Fragen rund um das Thema Pflegeversicherung und berät zudem über die Leistungen anderer Sozialversicherungen.

Wohnraumberatung

Ebenfalls bieten viele Sozialstationen und ambulanten Pflegedienste Wohnraumberatung an, denn bei eingeschränkter Bewegungsfähigkeit genügen manchmal kleine Veränderungen, um die vertraute Wohnung an die veränderten Bedürfnisse der Bewohner anzupassen.

Pflege und Versorgung zu Hause

Die ambulanten Pflegedienste des ASB unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege und Versorgung zu Hause (Grundpflege). Zur häuslichen Pflege gehört die Hilfe beim Aufstehen- und Zubettgehen, bei der Körperpflege oder beim Essen. Darüber hinaus unterstützen die Pflegedienste im Haushalt, z.B. beim Wäsche waschen, Geschirr spülen oder Kochen.

Häusliche Krankenpflege

Die ASB-Pflegedienste bieten ergänzend zur ärztlichen Behandlung auch die häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) an. Sie beinhaltet zum Beispiel die Versorgung von Wunden, den Wechsel von Verbänden, das Setzen von Spritzen oder andere vom Arzt verordnete medizinisch notwendige Maßnahmen. Die Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden, sofern der behandelnde Arzt eine entsprechende Verordnung ausgestellt und die Krankenkasse die Leistung genehmigt hat. Bei der Antragstellung sind die ASB-Pflegedienste gerne behilflich.

Vertretung für pflegende Angehörige

Wenn pflegende Angehörige einmal Urlaub von der Pflege nehmen wollen, selbst erkrankt sind oder sich aus anderen Gründen für eine bestimmte Zeit nicht selbst kümmern können, übernehmen die Pflegedienste im Rahmen der Verhinderungspflege die Versorgung der Patienten. Die Pflegekasse bei Inanspruchnahme einer professionellen Pflegekraft bis zu 1550 Euro im Jahr für eine Betreiungszeit von acht Stunden am Tag, auf 28 Tage im Jahr beschränkt oder Stundenweise, wobei sich die Anzahl der Tage entsprechend verlängert.

Schulungen für pflegende Angehörige

Angehörige, die sich durch die Pflege seelisch oder körperlich belastet fühlen, die Pflegetipps brauchen oder sich mit anderen Betroffenen austauschen wollen, können Pflegekurse der ambulanten Dienste des ASB in Anspruch nehmen. Hier werden ihnen pflegerisches Grundwissen und Techniken wie z.B. rückenschonendes Heben vermittelt. Weil jede Pflegesituation anders ist, ist es in einigen Fällen sinnvoll, dass der Pflegedienst in die Wohnung kommt und den Angehörigen hier mit fachlichem Rat zur Seite steht.

Verleihung von Hilfsmitteln

Die meisten Pflegedienste verleihen auch Hilfsmittel, wie z.B. einen Duschhocker (für die Sicherheit beim Duschen) oder einen Rollator (für mehr Sicherheit beim Laufen).

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 6KM


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Prüfgrundlage ab 2017 Dieser Transparenzbericht wurde auf Grundlage der ab dem 1. Januar 2017 gültigen Pflegetransparenz­vereinbarung erstellt. Bitte beachten Sie, dass ein Einrichtungs­vergleich nur auf der Grundlage von Berichten mit gleicher Prüfgrundlage und Bewertungs­systematik möglich ist. Bewertungen auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen alten Trans­parenz­vereinbarung und Bewertungen auf der Grund­lage der seit dem 1. Januar 2017 geltenden neuen Trans­parenz­vereinbarung sind nicht miteinander vergleichbar.
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Arbeiter-Samariter-Bund Pflegedienst Ortsverein Schönberg Stakendorfer Tor 6-10, 24217 Schönberg · Tel: 04344 - 41160 · Fax: 04344 - 411666
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Qualitätsprüfung nach
§ 114 Abs. 1 SGB XI am
22.02.2024
Prüfungsart: Regelprüfung
Notenskala: 1 sehr gut / 2 gut / 3 befriedigend / 4 ausreichend / 5 mangelhaft