Ambulantes Pflegeteam Jelovac

Straße: In der Eisenbach 11
Plz/Ort: 65510 Idstein

Telefon: 06126 - 5300600
Telefax: 06126 - 5301834
Mobil: 0179 - 4301001
Web: www.ambulantes-pflegeteam-jelovac.de

Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 31.05.2023 - 15:39

Beschreibung

Grundpflege

Leistungen nach SGB XI

  • Waschen, Duschen oder Baden
  • Zahnpflege, Kämmen, Rasieren
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Inkontinenzversorgung
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Aufstehen und zu Bett gehen, Positionieren
  • Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung

Kostenfrage:
Bei Pflegebedürftigkeit, kommt für die Leistungen der Grundpflege, die Pflegeversicherung auf. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten.

Behandlungspflege

Leistungen nach SGB V

  • Blutzucker- und Blutdruckmessen
  • Infusionen und Injektionen
  • Wundversorgung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Kompressionsverbände anlegen
  • PEG und Portversorgung
  • Stomaversorgung
  • Katheterwechsel und Pflege
  • Richten und Verabreichen von Medikamenten

Kostenfrage:
Unabhängig vom Pflegegrad werden alle Kosten der Behandlungspflege von der Krankenkasse getragen. Gerne entwickeln wir, gemeinsam mit Ihnen, einen individuellen Versorgungsplan, der keine Kosten verursacht und doch Sie und Ihre Angehörigen entlastet.

Hauswirtschaft

Entlastungs- und Betreuungsleistungen

  • Staubsaugen
  • Fenster putzen
  • Wäsche waschen
  • Bügeln
  • Reinigen des Bades
  • Entsorgung des Mülls
  • Einkaufen
  • Essen zubereiten


Kostenfrage:
Die Entlastung im Haushalt kann, ab dem Pflegegrad 1 bis 5, über die zusätzlichen Betreuungsleistungen oder ab Pflegegrad 2 bis 5, über das Sachleistungsbudget finanziert werden. Auch hier können Sie uns kontaktieren und wir beraten Sie und erstellen einen Finanzierungsplan nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.

Beratung

Leistung nach SGB XI § 37 Abs. 3

Wenn Sie zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, sind Sie verpflichtet in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich von den Kassen vorgesehen. Im Gespräch mit Ihnen und Ihren Angehörigen bieten wir praktische und pflegefachliche Tipps, um die Qualität der Pflege im eigenen Zuhause zu stärken.

Kostenfrage:
Gerne übernehmen unsere Pflegekräfte die Beratung nach § 37 Abs.3 SGB XI bei Ihnen zu Hause. Die Kosten der Beratung trägt die Pflegeversicherung.

Besondere Leistungen

  • Intensivpflege
  • Verhinderungspflege
  • Betreutes Wohnen
  • 24 Stunden Pflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Nachtpflege
  • Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 6KM