Ambulanter Pflegedienst
Niederlassung Speyer
Straße: Carl-Dupré-Straße 2
Plz/Ort: 67346 Speyer
Telefon: 06232 - 2989966
Telefax: 06232 - 2989960
Web: www.alloheim.de
Einsatzgebiet: ca. 6 KM
Neukundenaufnahme: bitte telefonisch erfragen
Beschreibung
Unsere Leistungen
Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde am 01.01.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Betrachtungen stehen die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen.
Kernfragen bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind: “Was kann ein Mensch noch alleine? Wobei benötigt er personelle Unterstützung?“ Je nach Schwere der Beeinträchtigungen hinsichtlich Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten werden Pflegebedürftige einem von fünf Pflegegraden zugeordnet.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über unsere aktuellen Leistungen.
Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad
- Körperpflege wie Waschen, Duschen, Baden
- Zahnpflege
- Kämmen, Rasieren
- Darm- und Blasenentleerung
- Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Aufnahme der Nahrung
- An- und Auskleiden
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, z.B. für Arztbesuche
- Allgemeine Betreuung, wie z.B. Begleitung bei Spaziergängen
- Einsatz von Haushaltshilfen
- 24-Stunden-Rufbereitschaft
Leistungen der häuslichen Krankenpflege ärztlich delegierte medizinische Behandlungspflege nach SGB V
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und Anlegen von Kompressionsverbänden
- Wundversorgung
- Verbandswechsel
- Medikamentengabe
- Dekubitusbehandlung
- Injektionen s.c. und i.m.
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Stoma- und Sonden-Versorgung
- Enterale und parenterale Ernährung
- Port-Versorgung
Verhinderungs,- Entlastungs- und Urlaubspflege
Genießen Sie Ihre Zeit und gönnen sich etwas Gutes – wir unterstützen Sie dabei im Rahmen Ihrer gesetzlichen Ansprüche.
Auch pflegende Angehörige brauchen einmal Urlaub oder werden krank. Die Organisation einer kurzzeitigen (Urlaubs)vertretung für pflegende Angehörige wird über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI geregelt. Hierfür stehen Ihnen jährlich 1.612,00 Euro zur Verfügung. Voraussetzung ist eine 6-monatige Pflegezeit und eine bei der Pflegekasse eingetragene Pflegeperson.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Diese Leistungen stehen allen Pflegebedürftigen in Höhe von 125,00 Euro monatlich zu. Dies ist eine sog. Sachleistung. Sie kann nur von einem eingetragenen Pflegedienst abgerufen werden. Wir bieten Ihnen in diesem Rahmen:
- Unterstützung in der Haushaltsführung
- Fahr- und Begleitdienste z.B. Arztbesuche, Begleitung zur Fußpflege, Frisör usw.
- Begleitung bei Spaziergängen
- Gemeinsame Einkäufe
- Eis essen gehen oder Kaffee trinken gehen
Die Berücksichtigung von individuellen Wünschen und Gewohnheiten steht im Vordergrund.
Weitere Leistungen
- Kostenfreier Beratungsbesuch (Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3, SGB XI) – für Pflegebedürftige, die ausschließlich Geldleistung, das sogenannte Pflegegeld beziehen.
- Für Menschen mit Pflegegrad 1 – 3 wird ein solcher Beratungseinsatz alle 6 Monate von der Pflegekasse gefordert. Für Menschen mit Pflegegrad 4 + 5 alle 3 Monate. Wir beraten und unterstützen Sie gerne, damit Sie und ihre Angehörigen so lange wie möglich zu Hause bleiben können.
- Schulung in der Häuslichkeit – Angehörige von Pflegebedürftigen haben Anspruch auf ausführliche Beratungen in den eigenen vier Wänden gem. § 45 SGB X. Hierfür stehen Ihnen extra geschulte MitarbeiterInnen in den jeweiligen Einrichtungen an Ihrer Seite.
- Vermittlung von Wohneinheiten im „Betreuten Wohnen“. Betreutes Wohnen ermöglicht eine selbstständige Lebensführung und gewährleistet Sicherheit, Betreuung und Gemeinschaft. Wir bieten zentral gelegene, barrierefreie und seniorengerechte Wohnungen.
Besondere Leistungen
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Pflege
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
speyer@alloheim-mobil.de · https://www.alloheim.de/pflege-wohnen/standorte
im Bundesland
§ 114 Abs. 1 SGB XI am 23.05.2023