BKL-Berliner Krankentransportleitstelle GmbH

Einsatzleitstelle Krankentransport Berlin

Straße: Straße 9 8-10
Plz/Ort: 12309 Berlin - Lichtenrade

Telefon: 030 - 19254
Web: www.BKLBerlin.de

Gründungsjahr: 2004
Einsatzgebiet: ca. 80 KM
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 02.02.2023 - 16:37

BKL-Berliner Krankentransportleitstelle GmbH

Die Krankentransportleitstelle nimmt rund um die Uhr - auch an Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen Anmeldungen für Krankentransportfahrten im Land Berlin und für Fernfahrten entgegen. Nach Prüfung der ärztlichen Verordnung, der Kostenübernahme durch die Krankenkassen oder des Privatauftrages erfolgt die Auftragseinordnung unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten der angeschlossenen und einsatzbereiten Krankentransportunternehmen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Leitstelle sind ausgebildete Rettungssanitäter (-innen) und stehen Ihnen für Fragen zur Beförderungsart und zur Abstimmung medizinisch-fachlichen Betreuung gern zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Fahrten im Krankenwagen nicht mit Krankenfahrten oder Behindertentransporten zu verwechseln sind.

Bei akuten Notfällen mit Gefahr für die Gesundheit, Leib und Leben rufen Sie die Notfallrettung unter der bekannten Rufnummer 112.

Bei Gesundheitsfragen oder Anforderung eines Arztes zum Hausbesuch nutzen Sie die Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigung.

Bitte Beachten Sie, dass die Rufnummern 112 und 116117 nur in Anspruch genommen werden, wenn eine entsprechende Hilfeleistung erforderlich ist.

Prüfen Sie bitte, ob die notwednige medizinische Hilfe beim Hausarzt, Facharzt, im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder in Akut-Sprechstunden möglich ist.

Ambulante Krankentransporte im Krankenwagen bedürfen bei Patienten der gesetzlichen Krankenkassen einer vorherigen Kostenübernahme. Bitte holen Sie sich die Kostenübernahme unbedingt vor der Beauftragung eines Krankentransportes ein.

Erfolgt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse im Nachhinein nicht, so ist die beförderte Person oder der Auftraggeber (-in), die Betreuungsperson kostenpflichtig.

Fernfahrten werden grundsätzlich nur mit schriftlich vorliegender Kostenübernahme oder mit Privatauftrag durchgeführt.

Krankentransportfahrten werden auf der Grundlage des Berliner Rettungsdienstgesetzes durch Krankentransportunternehmen mit entsprechender Genehmigung des Landes Berlin durchgeführt.

Das jeweils beauftragte Krankentransportunternehmen haftet gegenüber dem Patienten für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages.

OpenStreetMap Standort Einsatzgebiet ca. 80KM