Pflegeberatungsstelle CURANDI

Kostenfreie Pflegeberatung gemäß § 37.3 SGB XI

Straße: Breslauer Straße 18
Plz/Ort: 36251 Bad Hersfeld

Telefon: 06621 - 965931
Mobil: 0174 - 6704097
Web: pflegeberatungsstelle.com

Einsatzgebiet: ca. 80 KM
Letzte Überprüfung und/oder Aktualisierung: 22.06.2024 - 11:43

Pflegeberatung gemäß § 37.3 SB XI

CURANDI Pflegeberatung ist seit 2023 eine anerkannte und unabhängige Pflegeberatungsstelle im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.

WAS MÜSSEN SIE TUN DAMIT IHR PFLEGEGELD NICHT GESTRICHEN WIRD?

Um Ihr Pflegegeld weiterhin zu erhalten, müssen Sie regelmäßig ein Beratungsgespräch mit einer qualifizierten Pflege- oder Gesundheitsfachkraft durchführen. Ich, Evelin Haas, bin vom Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen (GKV) zertifiziert worden Beratungseinsätze gemäß § 37.3 SGB XI durchzuführen.

Wenn Sie sich nicht regelmäßig von einem qualifizierten Experten beraten lassen, kann Ihnen das Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse gekürzt oder gar gestrichen werden.

Damit Ihnen das nicht passiert, komme ich zur Beratung in Ihre Häuslichkeit.

Ihre Pflegekasse will darüber informiert werden, ob Ihre Pflegesituation sich geändert hat oder ob pflegefachliche Unterstützungen erforderlich sind. Die Qualität der häuslichen Pflege soll somit sichergestellt werden. Sie erfahren in meinem Beratungsbesuch welche Hilfestellungen es gibt.

KOSTENFREIE PFLEGEBERATUNG BEI BESTEHENDEM PFLEGEGRAD FÜR DIE BETREUUNG IM EIGENEN ZUHAUSE

Ihre Pflegekasse übernimmt diese Kosten, so dass Sie ausschließlich das Beratungsformular als Nachweis unterschreiben müssen.

Was ist ein Beratungsbesuch nach§ 37.3 SGB XI ?

Wenn ein pflegebedürftiger Mensch in einen Pflegegrad eingestuft ist und sich dazu entschieden hat, sich durch Angehörige oder Freunde in der eigenen häuslichen Umgebung pflegen zu lassen, kann er dafür von seiner Pflegekasse Pflegegeld erhalten. Damit sich der Pflegebedürftige und seine Pflegeperson in solchen Situationen nicht allein gelassen fühlen, muss in gesetzlich festgelegten Intervallen ein Beratungseinsatz durch eine anerkannte Pflegeberatungsfachkraft erfolgen.

Beratungsbesuch: Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, ist ab Pflegegrad 2 zu regelmäßigen Beratungsgesprächen verpflichtet. Dabei handelt es sich um den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI.

Sie erfahren in meinem Beratungsbesuch z.B. welche Hilfestellungen es gibt. Ob Ihr Wohnumfeld geändert werden sollte, damit Ihre Selbstversorgung gewährleistet bleibt oder welche finanzielle Unterstützungen Sie dafür erhalten können. Viele weitere Themen kläre ich für Sie.

Gelegentlich werden Beratungsbesuche von Pflegebedürftigen als notwendiges Übel betrachtet, um die Weiterbewilligung des Pflegegeldes sicherzustellen. Denn ab Pflegegrad 2 sind regelmäßige Beratungsbesuche verpflichtend, sofern die Betreuung durch Angehörige oder Ehrenamtliche und nicht durch einen professionellen Pflegedienst oder einen anderen professionellen Dienstleister durchgeführt wird.

Tatsächlich hat der Beratungsbesuch jedoch das Ziel, individuell zu prüfen, ob der Pflegebedürftige optimal versorgt wird oder ob Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Somit profitieren auch Pflegebedürftige und deren Angehörige vom Beratungsbesuch.

Aufgaben der Pflegeberatung

Die Pflegeberatung dient dazu, Sie über Leistungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung zu informieren. Sie kann auch die Grundlage für den Gutachter Besuch zur Einstufung in den Pflegegrad bilden.

Nach der Erhalt eines Pflegegrades kann (und sollte) der Pflegeberatungsanspruch erneut genutzt werden, um den genauen Betreuungsbedarf zu ermitteln und eine bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Beratungsbesuch bei Ihnen zu Hause

Die Pflegeberatung ist für mich eine Herzensangelegenheit. Ich weiß wie wichtig es für Betroffene ist, dass Pflegeberater*innen sich Zeit nehmen und auf individuelle Fragen und Bedürfnisse eingehen. Und ich weiß, dass Pflegebedürftige meist gerne von derselben Pflegeberaterin / demselben Pflegeberater betreut werden möchten. Daher lege ich dabei besonderen Wert auf persönliche und verlässliche Beratung sowie Hilfestellung.

Ich besuche Sie zu Hause, damit ich mir ein umfassendes Bild von Ihrer aktuellen Pflegesituation machen kann und Ihnen konkrete Vorschläge für mögliche Verbesserungen unterbreiten kann.

Sie müssen sich dabei um (fast) nichts kümmern. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir und planen Sie etwas Zeit für das persönliche Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause ein. Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI dauert 45 Minuten. Ich fülle die erforderlichen Formulare aus und kümmere mich um die Abwicklung mit der Pflegekasse.

Der Beratungsbesuch ist für Sie völlig kostenlos. Die Kosten werden ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bzw. der privaten Krankenversicherung übernommen.

Ablauf der Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in der Häuslichkeit

Beim Beratungsbesuch wird zunächst die Pflege- sowie Betreuungssituation allgemein eingeschätzt. Ich mach mir vor Ort ein eigenes Bild. Ihre Aufgabe ist es zu beurteilen, ob Ihre Pflege und Betreuung durch Ihre pflegende Angehörige sichergestellt sind.

Komme ich zu der Einschätzung, dass die Situation nicht gesichert ist, so kann ich Maßnahmen empfehlen, welche die häusliche Situation verbessern. Je nach Situation können sinnvolle bzw. erforderliche Maßnahmen zum Beispiel der Einsatz vom Entlastungsbeitrag (125,-/Mon.) Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, der Bezug von Sachleistungen oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren sein.

Mögliche weitere Themen im Rahmen der Pflegeberatung können darüber hinaus unter anderem sein:

  • Tipps zur Optimierung des Pflegealltages
  • zu Hebe- und Lagerungstechniken
  • Informationen zu Pflegeschulungen oder Pflegekursen nach § 45 SGB XI
  • die Möglichkeit zur Höherstufung des Pflegegrades
  • die Bedarfsermittlung von Hilfsmitteln wie beispielsweise ein Treppenlift oder Rollator.
  • Wohnraum verbessernde Maßnahmen oder gar den Umzug in eine barrierefreie Wohnung.
  • welche Ansprüche und Budgets es im Rahmen der Pflegeversicherung und des Pflegegrades gibt.

Die Gesprächsergebnisse halte ich in einem Formular fest und übermittle diese an die Pflegekasse.

Vorteile der Pflegeberatung

Es wäre falsch, die Pflegeberatung lediglich als „notwendiges Übel“ zu betrachten, welches – je nach Pflegegrad – halbjährlich oder vierteljährlich durchgeführt werden muss.

Die Pflegeberatung dient dazu, Ihren Hilfebedarf individuell einzuschätzen und Ihnen eine bestmögliche Versorgung zu ermöglichen.

Welche Betreuungsleistungen bekommt man bei körperlichen, psychischen und kognitiven Einschränkungen, z. B. bei Demenz? Sie profitieren von meiner professionellen und neutralen Beratung

Ich berate Sie individuell, praxisnah und kümmere mich um die Abwicklung mit der Pflegekasse.

FRISTEN ZUR PFLEGEBERATUNG

Streng genommen gibt es keine Fristen zur Pflegeberatung, sondern Fristen zum Beratungsbesuch. Denn in der Praxis besteht bei dem Begriff „Pflegeberatung“ häufig eine mangelhafte begriffliche Präzisierung.

Der Begriff „Pflegeberatung“ wird oft synonym für zwei unterschiedliche Beratungsleistungen verwendet. Dabei gilt es hierbei zwischen der allgemeinen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie dem „Beratungseinsatz“ bzw. „Beratungsbesuch“ nach § 37.3 SGB XI zu unterscheiden.

Während die allgemeine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI freiwillig ist, besteht gegebenenfalls eine Verpflichtung zum „Beratungseinsatz“ bzw. „Beratungsbesuch“ nach § 37.3 SGB XI.

Fristen zum Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

Pflegebedürftige des Pflegegrades 2 oder höher sind dazu verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche wahrzunehmen, sofern sie Pflegegeld beziehen und die Pflege nicht durch einen ambulanten Pflegedienst oder einen anderen professionellen Dienstleister durchgeführt wird. Erfolgt der Beratungseinsatz nicht, oder wird er nicht nachgewiesen, so kann das Pflegegeld gekürzt werden.

Die Pflegekasse weist Pflegebedürftige per Brief auf die Verpflichtung zum Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI hin. Die Beratung muss bei der Pflegekasse nachgewiesen werden.

Wird die Frist versäumt, so droht eine Kürzung des Pflegegeldes um 50 Prozent, bei einer weiteren Fristversäumnis kann das Pflegegeld auch komplett gestrichen werden.

Frequenz und Fristen des Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Pflegegrad 1 ➡️ Nicht verpflichtend, 1 x pro Halbjahr möglich

Pflegegrad 2 ➡️1 x pro Halbjahr - Stichtag ➡️30.06 - 31.12

Pflegegrad 3 ➡️1 x pro Halbjahr - Stichtag ➡️30.06 - 31.12

Pflegegrad 4 ➡️1 x pro Vierteljahr - Stichtag ➡️31.03 - 30.06 - 30.09. - 31.12.

Pflegegrad 5 ➡️1 x pro Vierteljahr - Stichtag ➡️31.03 - 30.06 - 30.09. - 31.12.

Sie benötigen einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI bei bestehenden Pflegegrad?

Vereinbaren Sie einen kostenfreien Termin und lassen Sie mir Ihnen helfen, die best- mögliche Pflege zu gewährleisten, damit Sie weiterhin ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden genießen können.

Diese Termine vereinbaren wir verbindlich, so dass Sie keine Sorge haben müssen, dass Ihre Pflegekassen Ihnen Ihr Pflegegeld kürzt oder sogar streicht.

✅Ich garantiere Ihnen, bei mir sind Sie in guten Händen!

✅Vereinbaren Sie Ihren Termin Mobil oder über WhatsApp: 0174 6704097 mit mir.

✅Ihre Pflegeberaterin Evelin Haas von CURANDI

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