Bestattungsinstitut Petermann
Straße: Johannes-Flintrop-Straße 2
Plz/Ort: 40822 Mettmann
Telefon: 02104 - 2 21 95
Web: www.bestattungmettmann.de
Beschreibung
Diskretes und einfühlsames Bestattungsinstitut
Bestattungsinstitut Petermann in Mettmann: Wir geben Ihnen die Möglichkeit, in Ruhe und Würde Abschied von Ihren Angehörigen zu nehmen.Bestattungsinstitut, Bestattungen, Erdbestattungen, Urnenbestattungen, Feuerbestattungen, Seebestattungen, Überführungen, BestattungsvorsorgeSeit vielen Jahren beraten wir unsere Kunden zu allen Fragen, die nach dem Tod eines geliebten Menschen auftreten. Die einfühlsame Begleitung der Hinter­bliebenen und die Achtung gegenüber dem Verstorbenen sind für uns eine Selbst­verständ­lichkeit. Wir kümmern uns um die individuelle Gestaltung der Bestattung, um die Organisation der Trauerfeier und erledigen alle erforderlichen Formalitäten für Sie.
Unser Bestattungs­institut wurde 1863 von Martin Müschenich in Mettmann gegründet und ist ein altein­gesessenes Familien­unternehmen, das aus einem Bestattungs­institut mit angegliederter Schreinerei besteht. 1998 zog sich der Inhaber Martin Müschenich zurück und übergab das Unternehmen seinem langjährigen Mitarbeiter, Dietmar Petermann. Dessen Vater, Günter Petermann, der schon 1955 ins Unternehmen eintrat, ist heute immer noch im Bestattungs­institut tätig. Neben dem Inhaber Dietmar Petermann wirken noch seine Frau und seine drei Kinder im Bestattungs­institut bzw. der Schreinerei mit.
Eine Wahl­grabstelle wird von den Angehörigen in Abstimmung mit dem Fried­hofsamt oder der Friedhofsverwaltung ausgesucht. Meistens handelt es sich hier um eine Grabstelle, bei der eine weitere spätere Beisetzung möglich ist, z. B. die Bestattung eines Sarges oder einer bzw. mehrerer Urnen. Eine Verlängerung der Ruhefrist ist durch Nachkauf möglich.
Ein Reihengrab wird den Angehörigen von der Friedhofs­verwaltung zugewiesen, eine Auswahl­möglichkeit besteht hier nicht. Außerdem kann das Grab nach Ablauf der Ruhefrist nicht erneut erworben werden. Es darf auch keine Urne mehr beigesetzt werden.
Auf manchen Friedhöfen sind zudem Beisetzungen in anonymen Rasen­gräbern oder Rasengräbern mit Namens­stein möglich. Über Einzel­heiten informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Urnen­bestattungen / Feuer­bestattungen werden heute sehr häufig gewählt. Die verstorbene Person wird in einem Sarg eingeäschert und die Asche wird später in einer Urne beigesetzt. Dazu ist eine besondere Verfügung notwendig, d. h., der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine entsprechende Willens­erklärung hinterlassen haben oder aber einer der Angehörigen muss eine solche Erklärung abgeben. Grundsätzlich kann für die Beisetzung der Urne ein Urnen­reihengrab, ein Urnen­rasengrab, ein anonymes Urnengrab, das Verstreuen der Asche auf einem Streufeld, eine Baum­grabstätte oder ein Urnen­wahlgrab für zwei oder vier Urnen gewählt werden. Selbst­verständlich beraten wir Sie hier gerne in Abstimmung mit dem jeweiligen Friedhofsamt oder der Friedhofs­verwaltung. Für das Verstreuen der Asche auf einem Streufeld muss eine hand­schriftliche Verfügung der/des Verstorbenen vorgelegt werden. Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung erfolgen oder auch nach der Einäscherung auf dem jeweiligen Friedhof stattfinden.
Die See­bestattung ist eine Alternative zur Friedhofs­bestattung. Einer See­bestattung geht die Einäscherung der verstorbenen Person voraus. Die Asche wird dann in einer speziellen Seeurne dem Meer übergeben. Auch für die See­bestattung ist eine besondere Verfügung notwendig, d. h. der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine entsprechende Willens­erklärung hinterlassen haben oder aber einer der Angehörigen muss eine solche Erklärung abgeben. Selbst­verständlich können die Angehörigen der See­bestattung beiwohnen. Alle dafür notwendigen Formalitäten und die Organisation der Trauerfeier übernehmen wir gerne für sie.
Der Verlust eines Angehörigen ruft in uns tiefe Trauer hervor. Diese Trauer wird dadurch verstärkt, wenn es uns nicht möglich ist, Abschied zu nehmen. Wohnt der Verstorbene nicht am gewünschten Bestattungsort, muss der Leichnam überführt werden. Oft ist die Überführung die einzige Möglichkeit, wie die Angehörigen Abschied nehmen können. Wir überbrücken die räumliche Trennung für Sie, übernehmen die Überführung samt aller Formalitäten. Geben Sie die Überführung vertrauensvoll in unsere Hände, damit Sie in Ruhe und Würde Abschied nehmen können.
Viele Menschen möchten für den Fall ihres Ablebens Vorsorge treffen, um ihre Angehörigen nicht zu belasten oder vor unerwartete Probleme zu stellen. Wenn auch Sie dies tun möchten, wenden Sie sich vertrauens­voll an uns.
Dank unserer lang­jährigen Erfahrung und Eignung können wir Sie umfassend und in aller Ruhe beraten und Ihnen sinnvolle Vorsorge­möglich­keiten aufzeigen. Sie haben damit auch die Gewissheit, dass im Sterbe­fall alles so durch­geführt wird, wie Sie es vorgesehen haben.
Bestattungsinstitut Petermann
Johannes-Flintrop-Str. 2 40822 Mettmann
Telefon: 02104 22195 02104 22195