Übergangspflege im Wohnpark Fuhseblick
Straße: Fuhsering 1- 4
Plz/Ort: 31226 Peine - Kernstadt Süd
Telefon: 05171 - 953-175
Telefax: 05171 - 953-177
Web: www.fuhseblick.de
Probewohnen: auf Anfrage
Beschreibung
Kurzzeitpflege
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maximal für 28 Tage oder mit 1.510,- € durch die Pflegekassen gefördert
bei vorübergehendem Fehlen einer Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub - möglich im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt
Verhinderungspflege
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maximal für 28 Tage oder mit 1.510,- € durch die Pflegekassen gefördert
vor der erstmaligen Verhinderung, muss die zu pflegende Person mindestens 12 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt worden sein
Überleitungspflege
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ist eine Form der Kurzzeitpflege
Ziel ist, die häusliche Pflegefähigkeit wieder zu erlangen, um eine stationäre Langzeitpflege zu verhindern - betrifft Patienten, die nicht mehr stationär behandelt werden müssen, aber durch Verweildauerkürzungen im Krankenhaus nach der Entlassung noch vorübergehenden Pflegebedarf haben
- examinierte Pflegemitarbeiter und hauseigene Ergotherapeuten helfen den Patienten die Selbstpflegefähigkeit wieder zu erlangen und bereiten die Rückkehr ins häusliche Umfeld vor.
Wichtig:
- Die jeweiligen Hausärzte übernehmen die medizinische Versorgung in Form von Hausbesuchen.
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Die Pflegekasse übernimmt die Kosten:
Pflegestufe 1 für 22 Tage
Pflegestufe 2 für 21 Tage
Pflegestufe 3 für 20 Tage - Kunden können direkt aus einem Krankenhaus oder dem häuslichen Bereich aufgenommen werden.
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege müssen nicht zusammenhängend genommen werden. Die Tage können auch auf ein Kalenderjahr aufgeteilt werden.
Besondere Leistungen
- Vollstationäre Pflege
- Intensivpflege
- Verhinderungspflege
- Betreutes Wohnen
- Kurzzeitpflege
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Heimbeatmung
Angaben ohne Gewähr